Durchgriffsrecht könnte 108 Gemeinden treffen
Grenze ist die gesetzlich nun vorgeschriebene Eineinhalb-Prozent-Quote. Wer weniger oder keine Asylsuchende beherbergt, dort kann ohne Zustimmung der Gemeinde ein Flüchtlingsquartier errichtet werden. Es braucht dazu weder Baubewilligung noch entsprechende Widmungen.
Nur elf von 119 erfüllen die Quote
In Salzburg erfüllen von 119 Gemeinden derzeit nur elf die Quote. Diese werden vom Bund in nächster Zeit bestimmt kein Asylheim vor die Nase gesetzt bekommen. Denn mindestens eineinhalb Prozent ihrer Bevölkerung sind bereits Asylwerber. Damit gilt laut Gesetz das Durchgriffsrecht des Bundes nicht, sagt Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums.
Pinzgau mit fünf an der Spitze
Im Flachgau sind das die Gemeinden Thalgau und Wals-Siezenheim, im Pongau beherbergen Bad Gastein und St. Johann schon genügend Asylsuchende, im Lungau Ramingstein und St. Michael. Spitzenreiter ist der Pinzgau. Dort erfüllen gleich fünf Gemeinden die Quote - nämlich Fusch, Zell am See, Mittersill, Unken und Wald.
Keine Chance für kommunale Verfahren
Alle anderen Gemeinden können ab sofort jederzeit vom Durchgriffsrecht betroffen sein. Das Innenministerium braucht keine Zustimmung der Gemeinden mehr, um ein Quartier zu eröffnen. Es braucht auch keine einzige behördliche Genehmigung, keine Baugenehmigung bei Umbauten, keine Widmungsänderungen für Bürogebäude und Hallen. Den Gemeinden bleibt dann nur, das neue Asylquartier zähneknirschend zur Kenntnis zu nehmen, wie zuletzt die Gemeinde Bergheim.
Links:
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