Schlepper-Prozess: Sechs bzw. 15 Monate Haft

Am Salzburger Landesgericht haben sich am Dienstag erneut zwei Männer wegen Schlepperei verantworten müssen. Ein 27-jähriger Italiener muss für 15, ein 30-jähriger Rumäne für sechs Monate ins Gefängnis.

Der Rumäne erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten, sechs Monate davon unbedingt. Er nahm das Urteil an, rechtskräftig ist es aber noch nicht, da die Staatsanwältin Bedenkzeit erbat.

Rechtskräftig ist hingegen bereits das Urteil für den 27-jährigen Italiener. Er wurde zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Zusatzdelikt der Gewerbsmäßigkeit wurde nicht angenommen, zudem war der Angeklagte dem Schuldspruch zufolge nicht Mitglied einer kriminellen Vereinigung.

Geldnot als Motiv

Den bisher unbescholtenen Angeklagten war gewerbsmäßige Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen worden. Sie sollen die Flüchtlinge auch in einen qualvollen Zustand versetzt haben.

Die Aussagen der beiden inhaftierten Männer ähnelten jenen von bereits verurteilten Schleppern: Das Motiv sei Geldnot gewesen, sie wären da einfach hineingerutscht und hätten die Personen, die sie im Auftrag von Hintermännern mitnahmen, auch gar nicht gezählt. Damit sie den Zielort auch finden, sei ihnen ein Navigationsgerät zur Verfügung gestellt worden. Ein Begleitfahrzeug sei vorangefahren, damit sie vor Polizeikontrollen oder „anderen Gefahren“ gewarnt würden.

Italiener in Budapester Bar angeheuert

Der 27-jährige Italiener brachte laut Staatsanwalt Michael Schindlauer mit einem Klein-Lkw 38 Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und dem Irak von Ungarn aus nach Österreich und ließ sie am 22. Juli in Großgmain (Flachgau) aussteigen. Sie gingen dann zu Fuß über die Grenze nach Bayern. Der Beschuldigte, dem seine Auftraggeber 700 Euro für die Fahrt versprochen hatten, wurde in Österreich gefasst. „Ich habe einen Fehler gemacht, es war aber reiner Zufall“, sagte er zum vorsitzenden Richter Günther Nocker.

Ein Mann habe den gebürtigen Marokkaner in einer Bar in Budapest für einen Transport von Badezimmer-Installationen angeheuert. Als er jedoch bemerkt habe, dass es sich nicht um Waren, sondern um Menschen handelte, und er dann zur Eile gedrängt worden sei, habe er Angst bekommen und den Auftrag ausgeführt, erzählte der Italiener.

Der Angeklagte habe während der Fahrt eine Pause eingelegt und den Menschen zu trinken gegeben, erläuterte der Verteidiger des 27-Jährigen, Rechtsanwalt Matthias Aichinger: „Das Fahrzeug war auch speziell adaptiert: Die Klimaanlage wurde in den Laderaum geführt.“ Die Personen hätten das als angenehm empfunden. Sein Mandant bekenne sich zur Schlepperei schuldig, nicht aber hinsichtlich der Qualifikation einer kriminellen Vereinigung. Das Urteil für den 27-Jährigen stand vorerst noch aus.

Sechseinhalb Stunden auf sechs Quadratmeter

Eine halbe Stunde später startete im Nachbarsaal die nächste Verhandlung. Der 30-jährige Rumäne soll am 12. August zehn Flüchtlinge bis nach Freilassing (Bayern) und am 14. August mindestens 20 Flüchtlinge von Ungarn über Österreich nach Laufen (Bayern) gebracht haben. Der Berufskraftfahrer flüchtete nach Österreich, wo er festgenommen wurde.

Die transportierten Syrer und Iraker mussten laut Staatsanwältin Maria Haidinger sechseinhalb Stunden ohne Pause in einem sechs Quadratmeter großen, fensterlosen Laderaum eines Fiat Ducato ausharren, als Sitzgelegenheit standen ihnen nur die zwei Radkästen zur Verfügung. Für die erste Fahrt kassierte der Mann 800 Euro.

Dass sich unter den Flüchtlingen vier Kinder befanden, zwei davon unter zwei Jahren, habe er nicht gewusst, sagte der voll geständige Angeklagte zum vorsitzenden Richter Christoph Weber. Eine Pause während der Fahrt habe er nicht eingelegt, gestand der 30-Jährige ein. „Mein Ziel war es, schnell nach Deutschland zu kommen.“

Sein Verteidiger Kurt Jelinek erklärte, der Rumäne, der mit den Flüchtlings-Fahrten Geld für eine nun geplatzte Hochzeit im September verdienen wollte, sei sich über die Konsequenzen seines Handelns und den Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft nicht bewusst gewesen. Zudem habe der Mann in dem Strafverfahren als Kronzeuge wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Wiederholungstäter vor Gericht

Bereits am Mittwoch, findet am Landesgericht der nächste Schlepper-Prozess statt. Angeklagt ist ein 54-jähriger Pensionist aus dem Kosovo. Er soll bei zehn Fahrten im Februar und Juli 2015 insgesamt 41 Personen durch Österreich geschleust haben. Pikant: Der Beschuldigte war erst am 16. April 2015 in Bayern zu acht Monaten bedingter Haft wegen Schlepperei verurteilt worden.

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