Arzt vor Gericht: Fahrlässige Tötung?

Ein Arzt steht nun in Salzburg wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht. Der Anästhesist soll einer 79-jährigen zu viel Morphin gespritzt haben, sodass die Frau daran verstorben sein soll.

Die Patientin soll in der Nacht auf 30. Oktober 2014 in einem Salzburger Spital die Infusionen erhalten haben. Der Angeklagte beteuert aber seine Unschuld. Es habe sich um keine Überdosis an Morphin gehandelt, die Dosis sei im klinisch üblichen Bereich gelegen, erläuterte Verteidigerin Iris Harrer-Hörzinger. Die Schmerzbehandlung habe auch keine Atemdepression hervorgerufen. In dem gerichtsmedizinischen Gutachten zu dem Fall habe es geheißen, dass die Dosis letal sein könne, aber nicht müsse, betonte die Rechtsanwältin.

Schwerer Unfall in Seniorenheim

Die Patientin hatte einen Kreislaufkollaps in einem Seniorenheim erlitten und wurde vom Personal auf dem Boden liegend aufgefunden. Sie wurde reanimiert und um 20.00 Uhr in den Schockraum des Spitals gebracht. Vermutlich als Folge der Herzdruckmassage habe die stark untergewichtige Frau zwölf Rippenfrakturen und einen Bruch des Brustbeins erlitten, erläuterte der Angeklagte. Er habe gewusst, dass sie schon mehrere Vorerkrankungen hatte und von Schmerzmittel abhängig war. Während der lebenserhaltenden Therapie im Krankenhaus seien Sekrete in der Luftröhre festgestellt worden, die zu den Atemproblemen der Frau beigetragen haben, zudem habe sich eine Lungenentzündung angebahnt.

Schwere Verletzungen und Lebensgefahr

Schließlich habe er dem Neffen der Patientin mitgeteilt, dass sich dessen Tante in einem kritischen Zustand befinde, sagte der Angeklagte zu Richterin Daniela Meniuk-Prossinger. Es sei nicht klar gewesen, ob die Tante die Intensivstation lebend verlassen werde. Nach einer intensivmedizinischen Therapie von zwei bis drei Wochen hätte sie wahrscheinlich nicht mehr mit ihrem Rollator gehen oder sich selbst waschen können. Die Chance, dass sie diese Intensivtherapie überlebt hätte, sei bei 50 Prozent gelegen, antwortete der Arzt auf Nachfragen der Richterin.

Morphin gegen Schmerzen bei Sterbeprozess

In einem 20 Minuten dauernden Gespräch in einem Besprechungsraum des Spitals habe der Neffe ihm erklärt, es wäre wohl nicht der Wunsch seiner Tante gewesen, dass sie künstlich am Leben erhalten werde, schilderte der Mediziner. Die Intensivtherapie wurde dann etwa fünf Stunden nach der Spitaleinlieferung der Frau eingestellt. Damit die Patientin im Sterbeprozess keine Schmerzen und Angstzustände habe und die Atemnot gelindert werde, sei mit der Abgabe von Morphin gestartet worden - das Ziel einer lebenserhaltenden Therapie sei damit auf eine Komforttherapie umgelenkt worden. „Wir sind achtsam, dass wir nicht überdosieren, wollen aber nicht, dass der Patient leidet. Die Dosierung lag für mich im Normalbereich.“ Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten wurden aber deutlich erhöhte Morphin-Werte nachgewiesen.

Ob noch am Mittwoch ein Urteil bei dem Prozess am Landesgericht ergeht, ist noch unklar.