Unmut über Registrierkassenpflicht

Ab 1.Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Sie soll Steuerbetrug eindämmen und dem Staat mehr Einnahmen durch die Mehrwertsteuer sichern. Sie sorgt aber auch für Unmut bei Salzburger Unternehmern.

Die „Registrierkassenpflicht“ gilt für alle Unternehmer, die pro Jahr mehr als 15.000 Euro umsetzen, überwiegend Barumsätze. Die Regierung rechnet damit, jährlich 900 Millionen Euro zusätzlich an Steuern einzunehmen.

In Salzburg sind es rund 20.000 Unternehmen, die in den nächsten drei Monaten umrüsten müssen. Besorgt sind vor allem kleinere Unternehmer mit vielen einzelnen Produkten, erklärte Veronika Stockinger von „Knopferl Mayer“ in der Salzburger Altstadt. Durch die große Auswahl und Anzahl an Knöpfen ist es für sie besonders schwierig, das alles irgendwie zu speichern: „Ich kann keinen Preis in irgendein Programm einspeichern, weil das ändert sich ständig.“

Kunde muss die Rechnung mitnehmen

Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung auch mitzunehmen und zumindest bis zur Tür hinaus zu tragen. Die Kunden sollen aber nicht kontrolliert oder gestraft werden, heißt es aus dem Finanzministerium - aber die Unternehmer sollen animiert werden, eine Rechnung auszustellen. Tun sie das nicht müssen sie mit einer Strafe rechnen, sagte Veronika Stockinger: „Wir haben oft sehr kleine Beträge, auch wenn jemand um 1,20 Euro einkauft, dann müssen sie auch den Beleg mitnehmen.“

Registrierkassenpflicht

ORF

Für jeden noch so kleinen Betrag müssen Kunden künftig eine Rechnung mitnehmen

„Kalte Hände Regelung“ gilt nicht mehr

Auch die rund 200 Marktstandler in Salzburg müssen sich jetzt eine elektronische Registrierkasse zulegen. „Wir müssen dann auf die Kassa greifen, dann das Würstel. Da müssen wir ständig Hände waschen, Handschuhe ausziehen. Es ist halt ziemlich schwierig“, schilderte Sylvia Freundl die praktischen Probleme der Standler mit der Registrierkassa. Auch der Obmann des Markthandel, Wolfgang Ragitsch wies auf die praktischen Probleme hin, wenn beispielsweise Kinder nur eine Kleinigkeiten kaufen würden: „Wartezeiten ohne Ende.“

Für einige Standler und Schausteller galt bisher eine Ausnahmeregelung - die sogenannte „Kalte Hände Regelung“. Die befreite jene, die im Freien arbeiten, von der Belegpflicht. Ab 2016 müssen aber auch alle die im Freien arbeiten und mehr als 30.000 Euro umsetzen, eine elektronische Registrierkasse samt Belegen führen. Bei Ihnen ist also die Umsatzgrenze etwas höher.

Gastronomie und Ärzte: Umrüstung viel zu teuer

Besonders groß ist der Aufschrei in der Gastronomie. „Es gibt sicher viele, die vorbeiwirtschaften. Aber wir sind immer die Bösen. Alleine wenn ich meinen Betrieb umrüsten muss, dann sind wir pro Kellner bei 2.000 Euro. Ich habe zehn Kellner, dann sind wir bei Kosten für die Umrüstung von 20.000 Euro“, erklärte der Sprecher der Salzburger Gastronomen, Ernst Pühringer.

Auch für Ärzte gelten die selben Regeln - etwa wenn ein Arzt viele Zusatzdienste macht, wie Mundhygiene oder Prothesen. Martin Hönlinger, der Präsident der Zahnärztekammer sagte, dass es ein Mehraufwand und ein Kostenaufwand sei, denn man noch nicht abschätzen kann, weil es noch zu wenig Erläuterungen dazu gibt.

Experte: „Nicht die Finanzierung der Steuerreform“

Die Kritik ist groß. Steuerexperte Friedrich Schneider meinte zwar, dass es zu mehr Steuerehrlichkeit beitrage, aber es sei nicht die Finanzierung für unsere Steuerreform. „Zum Glück hat man jetzt die Anschaffung voll steuerlich absetzbar gemacht. Sodass derjenige, der steuerehrlich ist und so eine Kassa kaufen muss, nicht bestraft wird. Die haben eine Wirkung. Davon 900 Millionen zu erzielen halte ich nicht für realistisch, 500 Millionen halte ich für realistisch. Hinsichtlich der zusätzlichen Einnahmen ist es ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

WKO: Kassenpflicht allein schützt nicht Betrug

Auch Gerd Raspotnig von der Rechtsabteilung der Salzburger Wirtschaftskammer sah es als nicht realistisch, 900 Millionen Euro mehr damit einzunehmen. Denn laut internationalen Studien schütze die Registrierkassenpflicht alleine nicht vor Steuerbetrügern, erklärte Raspotnig. Außerdem fand auch die Wirtschaftskammer, dass die Registrierkassenpflicht zu früh eingeführt wurde, denn die Kassen, die wirklich alles können, seien noch nicht einmal am Markt. Deswegen empfahl Raspotnig den besorgten Unternehmern sich früh zu erkundigen und ihre Fragen zu stellen.

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Katharina Garzuly berichtet über den Unmut vieler Unternehmer, ab 1.1.2016 eine Registrierkassa haben zu müssen.