Türsteher als notorischer Gewalttäter?

Ein 31-jähriger Fabriksarbeiter soll als Türsteher einer Diskothek in St. Johann (Pongau) sieben Lokalbesucher zum Teil schwer verletzt haben. Der Deutsche bestritt Montag vor einem Strafrichter die Vorwürfe. Der Prozess begann vor vier Jahren.

Der Beschuldigte sprach angesichts der Vorwürfe von einer „Racheaktion“. „Die Leute waren angefressen, weil sie das Lokal verlassen mussten“, sagte der Beschuldigte bei dem Prozess im Landesgericht Salzburg zu Richter Christoph Weber.

Fußtritte und Faustschläge

Die Anschuldigungen seien als eine Retourkutsche der „Rausgeworfenen“ zu betrachten. Der Anklage zufolge hat er im Eingangsbereich der Disco, aber auch im Inneren vorwiegend Faustschläge und Fußtritte ausgeteilt. Einmal prallte ein Besucher gegen eine Säule, ein anderer gegen eine Schwingtüre. In einem weiteren Fall soll der 31-Jährige einen Mann so fest gestoßen haben, dass dieser auf eine Lokalbesucherin fiel. Diese stürzte und wurde dabei verletzt.

Lange Liste der Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft listete zahlreiche Verletzungen auf, welche die sieben Betroffenen erlitten haben: Prellungen, Abschürfungen, Nasenbeinbruch, Gehirnerschütterung, Trommelfellperforation und Zahnschädigung. Ein 30-jähriger Zeuge belastete den Angeklagten am Montag schwer. Der Türsteher habe ihm am 27. Dezember 2008 insgesamt vier Faustschläge verpasst. Ob er sich denn sicher sei, dass es der Beschuldigte war, fragte der Richter. „Ja, er war es. Er hatte keinen guten Ruf als Türsteher - dass er mehr körperlich schlichtet“, antwortete der Zeuge.

Letzte Hauptverhandlung vor vier Jahren

Die letzte Hauptverhandlung in dieser Causa fand vor vier Jahren statt und wurde zur Befragung von weiteren Zeugen vertagt. Doch dann war der in Deutschland einschlägig vorbestrafte Angeklagte für die Behörden nicht greifbar, bis er sich schließlich doch wieder meldete. Der Prozess wird wegen der langen Verhandlungspause neu durchgeführt.

Auf Mittwoch vertagt

Staatsanwältin Claudia Schmidhofer wirft dem Beschuldigten auch noch Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz im Jahr 2011 vor. Der Deutsche zeigte sich zwar zum Eigenkonsum kleiner Mengen geständig, Drogen gewinnbringend weiterverkauft habe er aber nicht, erklärte sein Verteidiger. Der Prozess wurde Montagvormittag vertagt. Als nächster zweiter Termin wurde der kommende Mittwoch anberaumt.