Bettelverbot: 31 Anzeigen in vier Monaten
Verboten ist das Betteln zum Beispiel am Grünmarkt, in der Getreidegasse, in der Linzergasse, auf der Schranne oder auf der Staatsbrücke. Hier überall gilt zwischen 8.00 und 19.00 Uhr das sektorale Bettelverbot. Wer seine Hände trotz Verbotszone aufhält, muss 100 Euro Strafe zahlen. 31 Mal wurde bis jetzt an verbotenen Plätzen gestraft, sagt Polizeisprecherin Irene Stauffer: „Die Strafanzeigen sind eher kontinuierlich. Es ist so, dass beim Antreffen von Personen um Bereich des sektoralen Bettelverbots die Anzeige erstattet.“
Die Polizei könne nicht feststellen, dass Bettler auf andere Plätze ausweichen würden, so Stauffer.
Einspruch in zumindest einem Fall
In zumindest in einem Fall beeinspruchte die Plattform für Menschenrechte die Anzeigen gegen eine rumänische Bettlerin in der Salzburger Altstadt. Die Frau wird von einer Salzburger Anwältin ehrenamtlich vertreten. Dieses Verfahren kann bis zum Landesverwaltungsgerichtshof gehen.
Link:
- Geteilte Meinungen über Bettelverbot (salzburg.ORF.at, 3.9.2015)