SPÖ fordert Sperrzonen für Wettlokale

Im Umkreis von 800 Metern rund um Schulen und Kindergärten soll es künftig keine Wettlokale mehr geben dürfen. Das fordert die SPÖ in der Stadt Salzburg. Beim Land Salzburg will man diesen Vorschlag „prüfen“.

In der Stadt Salzburg gibt es mittlerweile mehr als 30 Wettbüros - vor allem in den Stadtteilen Itzling, Lehen und Gnigl. Sie sind zwar ein anerkanntes Gewerbe, für das der Jugendschutz gilt. Trotzdem dürfen oft auch Jugendliche unter 18 Jahren Wetten abschließen.

800-Meter-Zone würde de-facto-Verbot bedeuten

Um die Zahl der Wettbüros einzudämmen, fordert die SPÖ-Fraktion im Gemeinderat jetzt vom Land eine Gesetzesänderung: Künftig soll es im Umkreis von 800 Metern von Kindergärten oder Schulen keine Wettlokale geben dürfen. Bei Spielhallen (500 Meter) und Bordellen (300 Meter) gibt es solche Sperrzonenregelungen schon.

Dass so eine Sperre einem De-facto-Verbot von Wettlokalen in der Stadt Salzburg gleichkäme, stört Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) „überhaupt nicht. Es kostet uns viel mehr, spielsüchtige Menschen zu behandeln, als was wir durch die Wettlokale an Steuern einnehmen.“ Denn 50.000 Euro Schulden hat ein Spielsüchtiger in Salzburg im Durchschnitt - mit einer entsprechenden Belastung der Familien. Der Anteil der Süchtigen in der Spielambulanz der Christian-Doppler-Klinik steigt kontinuierlich: von 37 Prozent im Jahr 2012 auf 58 Prozent im vergangenen Jahr.

Jugendlicher betritt Wettbüro

ORF

Nach SPÖ-Wunsch soll es eine Sperrzone für Wettlokale geben

Als Nebeneffekt eines Verbots hofft man auf sinkende Mieten, einen attraktiveren Branchenmix und damit mehr Lebensqualität in Gnigl, Itzling und Lehen.

Mögliche rechtliche Bedenken gegen Sperrzone

Aus dem Büro der für Gewerbe zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) hieß es am Freitag, dass eine Novelle des „Gesetzes über die Tätigkeit der Buchmacher und Totalisateure“ derzeit in Arbeit sei: „Es wird in Zukunft Wettgesetz heißen und sieht etwa die zwangsweise Nachschau in Wettbüros vor, damit dort nicht illegales Glücksspiel betrieben wird. Auch die Forderung nach einem dauerhaften Bewilligungsverlust bei Verstößen ist enthalten“, so ein Sprecher zur APA.

Die Einrichtung von 800-Meter-Schutzzonen um Kindergärten oder Schulen und Abstände zwischen einzelnen Wettbüros müssten allerdings noch geprüft werden. „Möglicherweise liegen hier verfassungsrechtliche Bedenken vor.“

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