Hotelstreit Zell: Justiz stellt Ermittlung ein
Der Vorwurf lautete, bei dem Hotelbetrieb in Zell am See (Pinzgau) würden mittlerweile illegale Zweitwohnsitze betrieben. Belegen lässt sich das laut Anklagebehörde allerdings nicht. Was bisher geschah: In einer anonymen Anzeige wurden die schweren Vorwürfe erhoben. In der Bellevue-Residenz würden illegale Zweitwohnsitze betrieben - und weder der Zeller Bürgermeister noch die Bezirkshauptmannschaft würden etwas dagegen unternehmen - obwohl beide Behörden von den Missständen wüssten.
ORF/Schneider
„Illegale Nutzung nicht nachweisbar“
Seit Mai hat die Staatsanwaltschaft deshalb jetzt wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches gegen die Behördenvertreter ermittelt. Und diese Ermittlungen wurden nun eingestellt. Wesentlicher Grund: Es sei nicht nachzuweisen, dass in der umstrittenen Anlage tatsächlich illegale Zweitwohnsitze betrieben würden. Im Gegenteil deute alles darauf hin, dass die Apartments ganz normal an Urlauber vermietet würden. Und das sei legal.
Außerdem würden die Betreiber sich weiterhin darum bemühen, auch baulich den rechtskonformen Zustand herzustellen. Dabei würde das alte Hotel Bellevue in direkter Nachbarschaft saniert und das neue Apartment-Haus organisatorisch in den Hotelbetrieb integriert. Für eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs seien keine Anhaltspunkte vorhanden, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.
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Bellevue-Ermittlungen eingestellt
Die Debatten um das Zeller Hotelprojekt begannen schon 2012.
Links:
- Amtsmissbrauch? Zeller Stadtchef angezeigt (salzburg.ORF.at; 27.5.2015)
- Zell am See: Streit um Luxus-Appartments (salzburg.ORF.at; 8.4.2012)