„Stolperstein-Beschmierer“: Urteile geändert

Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Donnerstag in Salzburg die Strafen für zwei „Stolpersteine-Beschmierer“ wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung etwas abgeändert.

Ein 21-Jähriger bekam statt fünf Jahre unbedingt nun vier Jahre unbedingt als Zusatzstrafe. Für seinen 22-jährigen Komplizen wurde die teilbedingte Haft hingegen von vier Jahren auf fünf Jahre erhöht. Der erstangeklagte, 21-jährige Salzburger hatte gegen die Strafe von fünf Jahren unbedingte Haft berufen, die am 30. Jänner vom Landesgericht Salzburg verhängt worden war. Dem jungen Erwachsenen war die Strafe bei einen Strafrahmen von fünf bis 20 Jahren zu hoch.

Der zweimal Vorbestrafte wollte eine teilbedingte Strafe erreichen, davon nicht mehr als drei Jahre unbedingt, damit er in der Justizanstalt Salzburg bleiben dürfe, erklärte der Angeklagte bei der Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg der Senatsvorsitzenden Monika Gföllner. „Eine teilbedingte Strafe müssen wir verneinen. Das würde nur bei Gründen gehen, die eine außerordentliche Strafmilderung rechtfertigen. Es liegen aber keine überwiegenden Milderungsgründe vor“, sagte Gföllner.

21-Jähriger erhielt Zusatzstrafe

Der 21-Jährige hat am Donnerstag eine Zusatzstrafe erhalten, weil er am 1. Juni und damit wenige Monate nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen schweren, gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und wegen Urkundenunterdrückung zu 18 Monaten teilbedingt, davon sechs Monate unbedingt rechtskräftig verurteilt worden war. Das Delikt hatte er begangen, nachdem er aus der U-Haft, die wegen des „Stolpersteine“-Beschmierens verhängt wurde, entlassen worden war.

Wären der Einbruchsdiebstahl und die Vergehen nach dem Verbotsgesetz in einem Prozess verhandelt worden, so hätte der 21-Jährige eine Strafe von fünfeinhalb Jahren erhalten, erläuterte Gföllner.

Staatsanwaltschaft berief gegen Strafausmaß

Gegen das Strafmaß für den 22-jährigen Salzburger hatte die Staatsanwaltschaft berufen. Sie hatte die Strafe bei einem Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren als zu großzügig befunden und eine höhere Strafe gefordert. „Wir stimmen dem zu. Vier Jahre ist zu gering“, sagte die Vorsitzende.

Trotz der günstigen Täterprognose - der Beschuldigte beteiligt sich bei einem Hilfsprojekt für Aussteiger aus der rechten Szene und hat eine Arbeit gefunden - sei aus generalpräventiven Gründen eine Erhöhung der Strafe angemessen. „Ein Jahr unbedingt ist aber ausreichend“, erklärte Gföllner, weshalb die Gefängnisstrafe gleich geblieben ist. Da der 22-Jährige bereits viereinhalb Monate in U-Haft gesessen sei, müsse er nun noch ein paar Monate in Haft.

60 „Stolpersteine“ mit Farbe verunstaltet

Den beiden Burschen waren insgesamt 136 Fakten nach dem Verbotsgesetz im Tatzeitraum Februar bis Ende November 2013 in der Stadt Salzburg vorgeworfen worden. In rund 60 Fällen wurden sogenannte „Stolpersteine“ mit Farbe verunstaltet - es handelt sich dabei um im Boden verlegte Gedenksteine zur Erinnerung an Opfer des Nazi-Regimes.

Zudem wurden Nazi-Parolen und rechtsextreme Sprüche an Gebäuden und zahlreichen anderen Flächen in Salzburg angebracht. Als Motiv nannten die beiden Angeklagten ihren damaligen Ausländer- und Judenhass. Beim Prozess im Jänner und auch am Donnerstag distanzierten sie sich davon.

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