Flüchtlinge: Gemeinden gegen Durchgriffsrecht

Salzburgs Gemeinden wehren sich gegen das Durchgriffsrecht des Bundes bei Flüchtlingsunterbringungen. Die Bundesregierung einigte sich jetzt mit den Grünen auf ein Verfassungsgesetz, um in die Gemeindeautonomie eingreifen zu können.

Mit dem neuen Verfassungsgesetz will der Bund in Gemeinden künftig Flüchtlingsunterkünfte einrichten können, auch wenn die Länder und Gemeinden dagegen sind. Das Gesetz gilt aber nur für jene Bundesländer, die weniger Flüchtlinge unterbringen, als sie mit dem Bund ausgemacht haben.

„Plan- und konzeptloses Gehabe“

Dann kann das Innenministerium im Schnellverfahren bundeseigene Grundstücke sofort nutzen und dort wetterfeste Flüchtlingsunterkünfte errichten, etwa in Kasernen. Salzburgs Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer hat mit dieser Regelung keine Freude.

„Weil das irrsinnig stark in die Gemeindeautonomie eingreift. Bei diesem plan- und konzeptlosen Gehabe der Bundesregierung kann ich einfach nicht zustimmen. Wir sind in engem Kontakt mit Helmut Mödlhammer als Gemeindebund-Präsident und werden hier natürlich massiv probieren, unsere Änderungswünsche einzubringen“, so Mitterer.

Haslauer: Schwerer Eingriff in Verfassung

Derzeit wäre das Bundesland Salzburg von dieser Regelung nicht betroffen, weil es genügend Flüchtlinge aufgenommen hat. Allerdings kann sich das bei dem massiven Flüchtlingszustrom bald wieder ändern. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) sprach von einem schweren Eingriff in die Verfassung. Man könne dem aber zustimmen, weil es zeitlich befristet ist. Er werde sich den Entwurf aber noch genau anschauen und sich mit den anderen Landeshauptleuten koordinieren, versicherte Haslauer.

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