Schlepper schuldig gesprochen

Mit zwei Schuldsprüchen endete der Schlepperprozess gegen zwei Ungarn am Montag am Landesgericht. Die beiden Männer - 42 und 46 Jahre alt - haben zugegeben, Anfang Juni 26 Flüchtlinge nach Salzburg gebracht zu haben.

Der Hauptangeklagte, ein 46 jähriger Mann aus Budapest, wurde zu zwei Jahren bedingter Haft, 6 Monate davon tatsächlich im Gefängnis, verurteilt. Sein 42-jähriger Komplize kommt mit 12 Monaten bedingter Haft davon. Das Gericht wertete die Einsicht der beiden Schlepper als mildernd - sie hatten sich Montagnachmittag vor Gericht voll geständig gezeigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Festnahme Anfang Juni in Eugendorf

Festgenommen worden waren die beiden Männer am 5. Juni in Eugendorf. Polizisten hatten ihren Kastenwagen gestoppt, weil der ihnen verdächtig vorgekommen war. Auf der knapp sechs Quadratmeter großen Ladefläche hatten die Beamten 26 Personen dicht zusammengedrängt gefunden - ein Großteil davon Syrer. Einer von Ihnen war Ahmad: „Es war an diesem Tag sehr heiß, wir waren zu sechsundzwanzigst 11 Stunden lang in diesem Klein-LKW, dann wurden wir von der Polizei angehalten. Es gab keine Pausen und wir bekamen weder zu essen noch zu trinken. Es war furchtbar!“

Auftrag von dubiosem Dritten

Die beiden Ungarn bestritten die geschilderten Umstände vor Gericht. Der Hauptangeklagte betonte, er habe eine Toiletten-Pause eingelegt und den Flüchtlingen Wasser und Essen angeboten. Er habe zwar gewusst, dass es sich um einen Transport Illegaler handelt, sei aber nur von Graz nach Salzburg gefahren. Den Auftrag habe er von einem Rumänen namens Mischa bekommen. Es sei von 8 bis 10 Flüchtlingen die Rede gewesen, niemals von 26.

Gefundenes Geld soll „Privatvermögen“ sein

Kontrolliert habe er das nicht, er sei gemeinsam mit seinem Komplizen einfach losgefahren. Auf die Frage nach den gut 2.300 Euro, die im Auto gefunden wurden, sagt der Ungar, es handle sich dabei um sein Privatvermögen, das er immer bei sich trage.

Weiterer Schlepperprozess diese Woche

Am kommenden Mittwoch muss sich in Salzburg erneut ein Angeklagter wegen Schlepperei vor Gericht verantworten. Der 28-jährige Bulgare soll im Juli vier Syrer und sechs weitere Personen illegal von Budapest nach Salzburg gebracht haben.

Schlepperei ist laut Paragraf 114 des Fremdenpolizeigesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Ein höherer Strafrahmen, von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, ist dann vorgesehen, wenn die Schlepperei gewerbsmäßig durchgeführt wird oder auch wenn die beförderte Person längere Zeit hindurch „in einen qualvollen Zustand versetzt wird“.

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