Jagd auf Waldschnepfen: EU droht mit Verfahren

Die EU droht dem Land Salzburg mit einer Klage: Es geht dabei um den Schutz von Waldschnepfen. In Salzburg dürfen die Wildvögel bejagt werden. Das kritisiert die EU. Die zuständige Agrarbehörde weiß auch schon, wie sie der Forderung der EU nachkommen kann.

Neben Salzburg müssen auch das Burgenland und Niederösterreich die Jagd einstellen. Sie ist so groß wie eine Taube, ihr Gefieder ist braun-schwarz-weiß gemustert: Die Waldschnepfe ist vor allem Jägern im Flachgau bekannt. Dort ist es Tradition, männliche Schnepfen im Flug zu erlegen, und zwar in den Monaten März und April.

Jagd erfolgt während der Paarungszeit

Genau zu dieser Zeit paaren sich die Vögel jedoch, brüten und nisten - deshalb widerspreche die Jagd der Vogelschutzrichtlinie, kritisiert die EU-Kommission. Sie fordert, die Frühjahrs-Jagd einzustellen. Der Brief aus Brüssel liegt auch dem Leiter der Salzburger Agrarbehörde, Franz Hauthaler, vor. Die Jagd auf Waldschnepfen ist im Salzburger Jagdgesetz in einer Verordnung geregelt. Diese Verordnung laufe Ende 2015 ohnehin aus, beruhigt Franz Hauthaler.

„Derzeit ist nicht geplant und vorgesehen, in einer neuerlichen Verordnung auch die Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe wieder aufzunehmen, sofern nicht ganz triftige Gründe auftreten, die die Argumente der EU-Kommission entkräften könnten.“

Im Jahr 2014 wurden 90 Waldschnepfen erlegt

Denn die Jägerschaft könnte argumentieren, sie jage nur männliche Schnepfen, die sich an der Aufzucht der Jungvögel nicht beteiligen würden. Der EU-Kommission werde dieses Argument aber zu schwach sein, schätzt Jurist Franz Hauthaler. Im vergangenen Jahr haben Salzburgs Jäger 90 Waldschnepfen erlegt - erlaubt gewesen wären 115.

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