Tod bei Badeunfall: Lehrerinnen verurteilt

Zwei Lehrerinnen sind am Donnerstag nach einem tödlichen Badeunfall in Zell am See (Pinzgau) verurteilt worden. Vor einem Jahr war ein junges Mädchen ertrunken, die Lehrerinnen verletzten damals ihre Aufsichtspflicht, entschied das Gericht.

Die Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung zu jeweils drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine dritte Lehrerin wurde freigesprochen. Die Urteile seien nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecherin Christina Rott. Die Staatsanwaltschaft warf den drei Lehrerinnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Die Angeklagten wiesen die Anschuldigung zurück.

Flüchtlingsmädchen „sehr wohl beaufsichtigt“

Man habe sich mit der syrischen Staatsbürgerin, die erst rund eine Woche vor dem Unfall an die Neue Mittelschule Saalfelden (Pinzgau) gekommen war, auf Englisch unterhalten können. Eine Mitschülerin kommunizierte mit dem Mädchen in türkischer Sprache. Die Zwölfjährige sei sehr wohl in dem Hallenbad beaufsichtigt worden, so die Lehrerinnen. Als der Besuch zu Ende ging, sei das Mädchen noch gesehen worden, wie es zum Umkleidebereich gegangen ist, sagte eine Beschuldigte.

Zeugen konnten Angaben nicht bestätigen

Richterin Herlinde Oberauer befragte im Zuge des Prozesses sämtliche 19 Mitschüler. Allerdings konnte niemand die Angaben der Pädagoginnen bestätigen. Vielmehr hatten mindestens zwei Kinder beobachtet, wie das syrische Mädchen den Nichtschwimmerbereich verlassen hatte.

Ein pensionierter Lehrer, der gerade die Prüfungen für ein Schwimmabzeichen abnahm, beobachtete die Zwölfjährige rund zehn Minuten, als sie sich am Rande des tiefsten Teils des Beckens aufhielt. In einem unbemerkten Augenblick ging sie dann unter. Badegäste fanden sie leblos auf dem Boden des Beckens. Die Schülerin konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber wenig später im Spital.

Anwalt der Lehrerinnen befürchtet Präzedenzfall

Aufgrund der stimmigen Zeugenaussagen sprach die Richterin zwei der Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die dritte Pädagogin wurde freigesprochen, weil sie zum Zeitpunkt des Unfalles mit der Beaufsichtigung der Buben beim Sprungbrett - also in einem anderen Bereich des Bades - beauftragt war. Der Verteidiger der Lehrerinnen, Andreas Pallauf, meldete Berufung gegen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Die Sprüche sind daher nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Pallauf befürchtete nach dem Urteil einen Präzedenzfall. Denn Lehrer würden außerhalb der Schule nichts mehr mit Kindern unternehmen, weil die Gefahr zu groß sei, dass sie bei einem Zwischenfall vor Gericht landen.

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