Bettelverbot bisher weitgehend eingehalten

Das umstrittene, sektorale Bettelverbot, das seit Dienstagfrüh in der Stadt Salzburg in Kraft ist, wird bisher großteils eingehalten. Diese erste Bilanz zieht die Polizei. Bisher sei alles reibungslos verlaufen.

Am Dienstagvormittag wurden laut Polizei-Sprecher Michael Rausch fünf Bettler in verbotenen Bereichen angetroffen und auf ihr strafbares Verhalten hingewiesen. Auch ein Lokalaugenschein des ORF Salzburg und der Austria Presse Agentur (APA) ergab, dass das Verbot großteils eingehalten wurde. Bei ihrem Streifendienst überwacht die Polizei auch die neue Verordnung. „Von der Anzahl her waren relativ wenig Bettler im Bereich der Altstadt, Linzergasse und Platzl unterwegs“, schilderte Rausch.

Info-Blatt der Stadt Salzburg:

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Viele Bettler waren schon im Vorfeld informiert. Die Stadt Salzburg hat Flugblätter drucken lassen, auf denen die Verbotsbereiche auf Fotos und auf Straßenplänen dargestellt sind. Der Titel „Ab 2. Juni: Betteln verboten!“ wurde in deutscher und rumänischer Sprache verfasst. Sozialarbeiter der Caritas verteilen die Zetteln an die Bettler und erläutern das Verbot. Zudem würden die leicht verständlichen Flugblätter im Notquartier „Arche Süd“ aufgehängt, sagte Karl Schupfer vom Informationszentrum der Stadt.

Polizei straft vorerst noch nicht

Auch die Polizei setzt voerst noch auf Information. Die ersten zwei bis drei Wochen werde nicht gestraft, außer der Betreffende widersetze sich der Polizei oder missachte wiederholt das Verbot, erläuterte der Polizei-Sprecher. Die fünf am Dienstag angetroffenen Bettler hätten sich einsichtig gezeigt und die Örtlichkeit sofort verlassen, sagte Rausch. Die Identität der Personen wurde aber festgestellt.

Bettlerin in der Stadt Salzburg

ORF

Auf Plätzen mit Bettelverbot angetroffene Bettler werden voerst nicht bestraft

Um die Kommunikation und die Aufklärung über das Verbot zu erleichtern, beteiligte sich am Dienstag auch ein rumänisch sprechender Polizist am Streifendienst. Nach etwa drei Wochen müssen Bettler bei Missachtung des Verbotes mit Geldstrafen bis zu 500 Euro rechnen. Bei einem ersten Verstoß kann bereits 100 Euro eingehoben werden. Bis zu 180 Bettler sollen sich tagsüber in der Stadt Salzburg aufhalten.

Weiterhin auch Widerstand gegen Bettelverbot

Es regt sich nach wie vor auch Widerstand gegen das Bettelverbot. Aktivisten der „Plattform gegen Bettelverbot“ malten am Dienstag mit Straßenkreiden Markierungslinien vor der Staatsbrücke. „Ende der Menschenrechtszone. Bettelverbot“ und „End of Humanity“ war zu lesen. Die Plattform rief für Dienstagnachmittag zu der Kundgebung „Nein zum sektoralen Bettelverbot“ beim Platzl auf. Gegen die Verordnung wettert auch die Bürgerliste (die Grünen in der Stadt Salzburg).

Das sektorale Verbot des Stillen Bettelns, das mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP, FPÖ und der Liste „Bürger für Salzburg“ im Gemeinderat beschlossen wurde, sei nur der erste Schritt, meinte Bürgerliste Gemeinderätin Ulrike Saghi. „Verdrängung ist die Folge, die Ausweitung der Bettelverbotszonen ist nur eine Frage der Zeit.“ Stilles Betteln sei vom Verfassungsgerichtshof eindeutig als Grundrecht bestätigt, betonte Saghi.

Begleitend zum Verbot sollen Bettler unterstüzt werden

Begleitend zum Verbot unterstützt die Stadt Salzburg sozialarbeiterische Maßnahmen für Bettler mit 30.000 Euro. Finanziert wird zudem ein Projekt der Diakonie in Rumänien mit 25.000 Euro. Im Laufen sind derzeit noch die Verhandlungen für ein Notquartier für maximal 50 Personen. Die Stadt stellt dafür 100.000 Euro zur Verfügung.

Konkret wird das Betteln von 8.00 bis 19.00 Uhr in der Linzergasse, am Platzl, in der Getreidegasse samt Durchgängen zur Griesgasse und zum Universitätsplatz, im Sterngäßchen, Badergäßchen, am Rathausplatz, in der Judengasse, auf der Staatsbrücke, auf dem Makartsteg und auf dem Kommunalfriedhof untersagt. Zudem wird es auf dem Wochenmarkt Schranne, auf dem Grünmarkt und dem Lehener Wochenmarkt von 7.00 bis 14.00 Uhr und am Rupertikirtag sowie am Christkindlmarkt von 10.00 bis 19.00 Uhr untersagt. Die Verordnung stützt sich auf Paragraf 29 Absatz 2 des Salzburger Sicherheitsgesetzes.

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Karl Kern berichtet über den ersten Tag des Bettelverbots

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