Bettelverbot könnte vor Höchstgericht halten
In dieser Verordnung wird für Teile des Zentrums ein Verbot aller Formen des Bettelns erlassen. Trotz optimistischer Expertenmeinungen bewegt sich die Stadt rechtlich aber immer noch in einer Grauzone.
Der Verfassungsgerichtshof hatte bisher eine klare Linie beim Bettelverbot: Aggressives, gewerbsmäßiges oder auch organisiertes Betteln darf verboten werden. Nur dasitzen mit einem Schild und einem Hut - also „stilles Betteln“ - muss erlaubt bleiben. Die Regelungen etwa in Kärnten, Wien und Oberösterreich seien rechtens, so die Höchstgerichte, die Steiermark und Salzburg dagegen mussten ihre Gesetze ändern.
ORF
Generelles Bettelverbot hätte keine Chance
Das Land Salzburg hat genau das getan und den Gemeinden erlaubt, zeitlich und örtlich beschränkte Bettelverbote zu erlassen. Eben weil auch die jetzt geplante Lösung in der Stadt zeitlich und örtlich beschränkt sei, könnte die Verordnung rechtlich halten, glaubt etwa der Verfassungsjurist Harald Stolzlechner von der Universität Salzburg. Nur ein generelles Bettelverbot hätte vor dem Verfassungsgericht keine Chance.
Einen Haken hat die Salzburger Regelung freilich trotzdem: Damit sie gültig wird, muss der Magistrat nachweisen, dass so viele Bettler in der Stadt sind, dass Gassen und Brücken nicht mehr normal zu benützen sind. Ein solcher Missstand würde ein Verbot rechtfertigen. Ob aber zum Beispiel zwei Bettler auf der Staatsbrücke tatsächlich einen solchen Missstand darstellen, dürfte die entscheidende Frage in einem möglichen Rechtsstreit werden. Dass es zu Einsprüchen kommt, halten Experten für so gut wie sicher.
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Links:
- Viele Fragen zu geplantem Bettelverbot (salzburg.ORF.at; 4.5.2015)
- Bettler: Zentrale Anlaufstelle gefordert (salzburg.ORF.at; 26.4.2015)