Streit um Forststraße geht weiter

Im Tennengau geht der Rechtsstreit um eine einfache Forststraße in die nächste Runde. Seit mehr als einem Jahr kämpfen eine regionale Forstbringungsgenossenschaft und die Landesumweltanwaltschaft um die geplante Straße auf die Thomanalpe bei Golling.

Die Forstbringungsgenossenschaft Thomanalpe in Golling (Tennengau) möchte im Gebiet des Hohen Göll eine Forststraße errichten. Wenn die Grundbesitzer den Schutzwald pflegen und verjüngen sollen, brauchen sie die Forststraße, sagt Genossenschaftsobmann Johann Lacher. Die Naturschutzabteilung hat die Genehmigung vor mehr als einem Jahr erteilt.

Prüfung gibt Landesumweltanwalt Recht

Daraufhin hat Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener den Bescheid beeinsprucht - und jetzt vom Landesverwaltungsgericht Recht bekommen. Weder im Behördenverfahren noch vor dem Landesverwaltungsgericht seien Beweise oder Argumente gebracht worden, die die Forststraße im Europaschutzgebiet rechtfertigen würden, heißt es im Urteil des Landesverwaltungsgerichts. Landesumweltanwalt Wiener fühlt sich in seiner Kritik bestätigt.

Verfahren soll neu aufgerollt werden

Die Forstbringungsgenossenschaft wird allerdings berufen, kündigt Obmann Lacher an. Und dieser Berufung schließt sich wahrscheinlich auch die Naturschutzabteilung des Landes an, sagt Leiter Othmar Glaeser. Es gebe ein paar rechtliche Dinge zu klären. Man habe den Eindruck, dass in dem Verfahren nicht alles ideal gelaufen ist, ergänzt Glaser. Daher soll das Verfahren neu aufgerollt werden.

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