Obertauern: Land erlaubt doch illegalen Skiweg

Das Land Salzburg hat die illegale Verbreiterung eines Skiwegs in Obertauern (Pongau) nachträglich genehmigt. Allerdings muss die Skiliftgesellschaft Kehrkopf Seilbahn Ausgleichsmaßnahmen bezahlen, also Entschädigungen für Eingriffe in die Natur.

Stein des Anstoßes ist die Verbindung zwischen der Kehrkopfbahn und der Gottschallalm in Obertauern (Pongau). Die Liftgesellschaft Kehrkopf Seilbahn hatte vor rund 15 Jahren beantragt, dort einen Skiweg in den Felsen schlagen zu dürfen. Im Bescheid genehmigte die Behörde einen fünf Meter breiten Weg. Später gab es eine Bescheiderweiterung.

Der Weg sei stellenweise aber bis zu zehn Meter breit, kritisiert Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener. Darüber hinaus habe das Landschaftsbild unter den Eingriffen massiv gelitten. Die Behörde gab dem Einspruch der Landesumweltanwaltschaft Recht.

Rückbau nicht möglich - Behörde erteilt Genehmigung

Nachdem ein Rückbau nicht möglich ist, hat die Behörde eine nachträgliche Genehmigung erteilt. Allerdings muss die Liftgesellschaft Ausgleichsmaßnahmen finanzieren. Sie muss beim Bau eines Froschzaunes im Gasteinertal mitzahlen und einen Graben in Obertauern renaturieren.

Dort hatte ein Hochwasser die Betoneinfassung aus den 60er Jahren weggerissen. Außerdem muss die Liftgesellschaft Amphibiensteine anlegen. Wie viel das alles kostet, kann Kehrkopf-Seilbahn-Geschäftsführer Franz Huber noch nicht sagen. Er sei nur froh, dass das Verfahren endlich abgeschlossen ist.

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