Leichenbeschau künftig allen Ärzten erlaubt

Leichenbeschauen dürfen in Salzburg künftig alle Ärzte machen. Das hat der Landtag beschlossen. Bisher durften das nur Amts- bzw. Sprengelärzte. Die jetzt beschlossene Regelung soll die Ärzte entlasten und den Hinterbliebenen helfen.

Die Beschwerden haben sich in den vergangenen Monaten gehäuft, erzählt der stellvertretende ÖVP-Landtagsklubobmann Josef Schöchl. Vor allem in Gegenden, wo es nur wenige praktische Ärzte gibt, mussten die Angehörigen eines Verstorbenen oft sehr lange warten bis der Sprengelarzt zur Leichenbeschau gekommen ist. Denn nur er ist laut Gesetz dazu befugt.

Belastende Wartezeit für Hinterbliebene

Die Hinterbliebenen haben diese Wartezeit als sehr belastend empfunden, sagt Schöchl. Dabei wäre der Hausarzt oft in unmittelbarer Nähe gewesen und hätte Zeit gehabt, die Leichenbeschau vorzunehmen.

Mit der Novelle des Leichen- und Bestattungsgesetzes dürfen künftig alle Ärzte die Leichenbeschau durchführen. Diese Regelung gilt freilich nur für den natürlichen Tod eines Menschen. Bei ungeklärten Todesfällen, bei Unfällen oder Selbstmord ordnet die Polizei die Leichenbeschau oder die Obduktion an.