Online-Handel: Notare beraten über Rechtslage

Notare aus ganz Europa treffen sich derzeit bei der internationalen Notarstagung in Salzburg. Dabei geht es vor allem um die Gefahren des Online-Handels. Geschäfte werden mehr denn je über das Internet gemacht und abgeschlossen, allerdings nehmen damit auch die Streitfälle zu.

Viele Objekte der Begierde, wie die neue Angelausrüstung, das Fotoobjektiv oder der Tablet-Computer locken online oft mit viel günstigeren Preisen als im heimischen Handel. Damit im Streitfall die Freude am Online-Schnäppchen aber erhalten bleibt, rät der Präsident der österreichischen Notariatsakademie, Michael Umfahrer, zu einem genauen Blick ins Impressum des Internetshops.

„Gibt es da Leute, die verantwortlich zeichnen, gib es da Kapital und im zweiten Feld kann ich mir überlegen, ob ich mich im österreichischen Rechtsgebiet bewege, oder sage, ich nehme ein ausländisches Recht. Aber dann muss ich mich noch viel genauer informieren, weil dann möglicherweise irgendwelche bösen Überraschungen auf mich zukommen“, so Umfahrer.

EU will Steuerformalitäten vereinfachen

Aber auch heimische Produzenten und Händler kämpfen oft noch mit den Tücken der jungen Handelsform. Hier ist die EU-Kommission gerade dabei, die Steuerformalitäten zu vereinfachen, schildert Heinz Zourek, von der EU-Direktion für Steuern und Zollunion.

„Dann würde zum Beispiel künftig ein dänischer Kunde, der in einem Pongauer Lokal etwas bestellt, die Steuer hier in Österreich zahlen und diese dann nach Dänemark überwiesen werden. Heute müsste sich der Händler in Dänemark eine eigene Mehrwertsteuernummer nehmen und einen Steuerberater damit beauftragen, dass er für ihn die Steuererklärung abwickelt“, erklärt Zourek.

Online-Händler könnten damit europaweit alle Steuerformalitäten mit ihrem Heimatfinanzamt abwickeln und wären deutlich entlastet.

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