Haft wegen Sex mit Zwölfjähriger

Die Liebe zwischen einem 19-jährigen und einer Zwölfjährigen hat bei einem Prozess am Freitag zu einer teilbedingten Haft von 15 Monaten für den Salzburger geführt. Der junge Mann hat laut Gericht mehrfach mit dem unmündigen Mädchen geschlafen.

Die Verurteilung erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Kindesentziehung. Das Urteil ist rechtskräftig. Von den 15 Monaten teilbedingter Haft muss der 19-Jährige nun fünf im Gefängnis absitzen.

Verliebtes Paar

„Ich finde meine Freundin voll lieb. Sie wollte nicht nach Hause“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er lernte das Mädchen im Jänner 2015 in einem Jugendzentrum in Salzburg kennen. Am 8. und am 10. Februar war es laut Staatsanwältin Katharina Dirisamer zum Beischlaf gekommen. Das Paar schlüpfte dazu bei Freunden unter.

Mädchen kam nicht mehr nach Hause

Danach wurde der Beschuldigte zu der Causa von der Polizei befragt. Aber trotz des anhängigen Verfahrens schlief der arbeitslose Bursch laut Anklage am 26. Februar wieder mit der Zwölfjährigen. Sie kam nicht mehr nach Hause, war zirka zwei Wochen lang mit dem Salzburger unterwegs und wurde bereits gesucht. Der 19-Jährige wurde schließlich am 6. März verhaftet. Das Mädchen bestätigte den Ermittlern, dass der Sex mit ihrem Einverständnis erfolgt war.

„Sie schaute älter aus, als sie ist. Es ist irgendwie passiert. Ich habe im Internet recherchiert, weil ich dachte, ich krieg vielleicht Ärger. Da gab es viele verschiedene Antworten. Ich dachte mir, so schlimm ist das sicher nicht“, antwortete der Teenager auf Fragen der Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht, Bettina Maxones-Kurkowski.

Junger Mann offenbar besorgt um Zwölfjährige

Der Angeklagte schilderte, dass er sich um seine Freundin gekümmert habe. Er sei besorgt gewesen, dass sie ins Drogenmilieu abgleite. „Ich dachte mir, es ist besser, wenn sie bei mir bleibt“, sagte er. „Der Beschuldigte war sich der Folgen der Tat nicht bewusst“, betonte der Verfahrenshelfer und Rechtsanwalt Martin Königstorfer.

Sorgen machte sich die vorsitzende Richterin um die Zukunft des Salzburgers. Er ist vier Mal vorbestraft, davon einmal wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger. Zwei Strafverfahren wegen Vermögensdelikten sind gegen ihn anhängig. Deshalb sitzt er derzeit in Haft. Kommende Woche startet bereits der nächste Prozess gegen ihn. „Das Problem ist: Wie stellen Sie sich vor, wie es mit Ihnen weitergehen soll?“, fragte Richterin Maxones-Kurkowski. „Ich werde eine Arbeit suchen. Mein Vater hilft mir jetzt dabei. Er hat mich rausgeworfen, als ich arbeitslos geworden bin“, so der Angeklagte.

Drei Jahre Probezeit

Für den bedingten Strafanteil von zehn Monaten hat der Schöffensenat eine Probezeit von drei Jahren verhängt.