Landesklinik: Zeitnot bei Streit um Gehälter

Im Streit um die Gehälter des Pflegepersonals an den Landeskliniken drängt die Zeit: Ende März läuft die Betriebsvereinbarung aus. Wenn es keine Einigung gibt, müssten bald die Operationen eingeschränkt werden, sagt Klinikchef Paul Sungler.

Konkret könnten nach Auslaufen der Betriebsvereinbarung zehn bis elf von insgesamt 30 Operationssälen nicht genützt werden, sagte Sungler zu den Auswirkungen. Das hieße, dass es bei nicht lebensbedrohlichen Situationen - wie beispielsweise bei Augen- oder Hüftoperationen - zu längeren Wartezeiten für die Patienten käme.

Betriebsrat zu Verantwortung ermahnt

Noch hofft der Klinikchef aber auf eine Einigung mit den Vertretern des Pflegepersonals, um die Betriebsvereinbarung befristet um drei Monate zu verlängern. Er mahnte dabei die Verantwortung des Betriebsrats gegenüber dem Gesamtunternehmen ein. Am Freitag findet die nächste Verhandlungsrunde zwischen dem Betriebsrat und Finanz-und Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) statt.

Die Betriebsvereinbarung solle bis zum Inkrafttreten des neuen Gehaltsschemas im Landesdienst gelten. Dieses bringe für die Mitarbeiter in den Landeskliniken viele Verbesserungen. So sollen Berufseinsteiger höhere Gehälter bekommen. Nach der Implementierung des neuen Gehaltssystems liege Salzburg im Vergleich zu anderen Bundesländern bei Neueinsteigern an dritter Stelle, sagte Sungler und berief sich dabei auf die vom Betriebsrat zur Verfügung gestellten Zahlen.

„Marktkonforme“ Gehälter als Ziel

Bei Mitarbeitern am Ende ihrer Berufslaufbahn sei Salzburg in der Statistik sogar an zweiter Stelle. „Unser Ziel ist es, marktkonforme Gehälter zu bieten“, sagt Sungler. Eine Diplomkrankenpflegerin bekommt nach Abschluss ihrer Ausbildung künftig 2.500 Euro brutto.

Der Klinikchef betonte erneut, dass die Situation der Pflegekräfte nicht mit jenen der Ärzte vergleichbar sei, deren Gehälter zum Ausgleich der Arbeitszeitregelung um rund 30 Prozent erhöht wurden. Die Forderung der Pflegekräfte - auch sie verlangen ein Plus von 30 Prozent - lasse sich nicht aus dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz ableiten.

„Journaldienste nur zehn Prozent“

Die Pflege habe weder durch die Begrenzung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden, noch aus der 25-Stunden-Begrenzung bei verlängerten Diensten einen Nachteil. Diese Regelung habe für die Pflege bereits zuvor gegolten.

Die Betriebsvereinbarung für Journaldienste treffe nur etwa zehn Prozent des Pflegepersonals in den Landeskliniken, sagt Sungler. Von den 2.884 Personen in der Pflege machten rund 300 Personen Journaldienste. Bei einer Betriebsversammlung am Dienstag, zu der rund 700 Beschäftigte gekommen waren, hatte eine Mehrheit die Verlängerung der Betriebsvereinbarung abgelehnt.

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