Stromautobahn: Rössler im Verfahren befangen?

Juristen des Landes prüfen, ob die grüne Umweltreferentin und LHstv. Astrid Rössler im Verfahren über die 380 kV-Stromautobahn überhaupt zuständig sein kann. Ist sie befangen? Früher hat Rössler als Öko-Aktivistin gegen die Stromleitung unterschrieben und protestiert.

Werden ihr Aktionen von damals nun politisch zum Verhängnis? Astrid Rössler stellte sich 2011 klar gegen die geplante Freileitung. Sie unterschrieb auch eine Petition, kurz vor ihrem Amtsantritt.

Astrid Rössler mit Fangemeinde und Demonstranten gegen 380 kV Freileitung

ORF

Rössler vor längerer Zeit mit Megaphon (rechts) mit Gegnern der Freileitung bei einer Demonstration

Nun ist Rössler als Regierungspolitikerin und Behördenvertreterin des Landes politisch für das Thema und die Entscheidung zuständig - für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Ist das ein Interessenskonflikt? Ist Rössler befangen? Landeslegist Paul Sieberer bestätigte am Freitag dem ORF, dass derzeit geprüft werde: „Seit Donnerstag liegt dazu ein Antrag auf Untersuchung bei mir auf dem Tisch. Mehr will ich momentan nicht sagen.“

Wer hat Antrag gestellt?

Wer den Antrag wegen möglicher Befangenheit gestellt hat, das ist noch unklar. Und was sagt Rössler selbst zu dem Thema? Wenn sie schon im Vorhinein ihre Meinung zu einem Behördenverfahren kundtut, mache das nicht aus politisch-moralischer Sicht eine sehr schiefe Optik? Das fragte ORF-Redakteurin Raffaela Schaidreiter die Politikerin.

Politikerin will korrektes Verfahren gewährleisten

Rössler antwortete, jeder Mensch habe eine Meinung: „Und in dem Fall habe ich mich ja deklariert, dass ich das Projekt für verbesserungswürdig halte. Und das Projekt hat grundlegende Umweltauswirkungen. Und das ist eine fachlich fundierte und belegbare Haltung, die in keinem Widerspruch zur Verfahrensabwicklung steht.“

Warum hat sich Rössler nicht selbst für befangen erklärt? Sie betont, die Befangenheit müsse sich in einem konkreten rechtswidrigen Akt zeigen: „So lange ich nicht Einfluss nehme auf das Verfahren und es so abwickle, dass es korrekt ist, dass vollständige Sachverhalte ermittelt werden, dass die Gutachten richtig gewürdigt werden, dass die Abwägung der Interessen korrekt und nachvollziehbar und auf sachlichen Argumenten aufgebaut ist, dann ist das keine Befangenheit.“

Legist zu Regierungssitzung geladen

Die Angelegenheit ist jedenfalls brisant, denn schon kommenden Donnerstag ist der Landeslegist zu einem Arbeitsausschuss der Landesregierung eingeladen. Das hat er dem ORF bestätigt. Und dort soll er dann seine Einschätzung präsentieren, ob hier eine Unvereinbarkeit Astrid Rösslers vorliegt. Oder nicht.

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