„Duell“ auf der Straße endete vor Gericht

Drei Autofahrer, die sich am 20. Juli 2014 im Pinzgau auf der Straße „duelliert“ hatten, sind am Donnerstag in Salzburg vor Gericht gestanden. Ein Deutscher wurde freigesprochen, zwei Österreicher wurden zur Leistung von Sozialdiensten verurteilt.

Der Deutsche wollte sich damals offenbar mit Lichthupe und gefährlichen Überholmanövern Platz verschaffen, zwei genervte Niederösterreicher nötigten ihn zum Anhalten. Bei einem Auffahrunfall wurden alle drei verletzt. Der Deutsche erhielt einen Freispruch.

Deutscher: „Bin nur zügig gefahren“

Der 44-jährige Deutsche bestritt, dass er zwischen Waidring in Tirol und Unken im Pinzgau beim Überholen den Gegenverkehr gefährdet hätte und über die Sperrlinie gefahren sei. „Ich bin nur zügig gefahren, ich wollte meine Mutter im Krankenhaus besuchen“, sagte er. Allerdings hat auch ein Zeuge über dessen rücksichtslose Fahrweise berichtet.

Brüder ärgerten sich über Verhalten

Die Brüder im Alter von 24 und 19 Jahren erklärten, sie hätten sich über das Verhalten des Mannes geärgert. „Ich bin stehen geblieben, weil ich ihn zur Rede stellen wollte“, sagte einer der beiden. Er habe weder abrupt abgebremst noch die Fäuste geballt.

Der Kontrahent aus Deutschland drehte den Spieß um: „Ich habe mich mehr oder weniger auf der Flucht vor den beiden befunden. Ich hatte Angst, dass ich geschlagen werde.“ Die Verfolgungsjagd ging weiter. Als sich der Pick-up des Deutschen in der Mitte befand, bremste ein Niederösterreicher ab, der andere fuhr auf den Pkw des 44-Jährigen auf. Er habe geglaubt, der nachfolgende Lenker setze seinen Wagen als Waffe ein, schilderte der Deutsche.

Staatsanwalt sah fahrlässige Körperverletzung

„Solche Aktionen im Straßenverkehr hasse ich. Sie können froh sein, dass es keine Schwerverletzte und Tote gegeben hat“, redete Richterin Bettina Maxones-Kurkowski den drei Beschuldigten gleich zu Beginn der Verhandlung ins Gewissen. Staatsanwalt Robert Holzleitner warf den Rivalen in unterschiedlicher Verantwortung Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Nötigung im Straßenverkehr und fahrlässige Körperverletzung vor.

Er zog in der Verhandlung schließlich den Strafantrag gegen den Deutschen zurück, weil doch keine konkrete Gefahr für den Gegenverkehr bestanden habe. Für die aus dem Bezirk Melk stammenden Niederösterreicher endete der Prozess mit einer Diversion in Form einer gemeinnützigen Leistung. Sie müssen 60 beziehungsweise 80 Stunden absolvieren und jeweils 100 Euro Schmerzensgeld an den deutschen Autofahrer zahlen.