Bluttat von Saalfelden: Hinweise auf Ritualmord

Nach der Bluttat im Oktober 2014 in Saalfelden (Pinzgau), bei der eine 20-jährige Frau durch viele Messerstiche getötet wurde, haben sich die Hinweise auf Ritualmord verdichtet. Nun liegt der Gerichtsmedizin ein Ergänzungsgutachten vor.

Verteidigerin Liane Hirschbrich will mit dem Gutachten die Abnormität des 21-jährigen Beschuldigten untermauern und seine Unzurechnungsfähigkeit beweisen. Der Verdächtige sprach gegenüber seiner Verteidigerin von „Wahnvorstellungen“, die zu der grauenvollen Tat geführt haben sollen.

„Grauenvoller und schlimmer als angenommen“

„Die Vorgehensweise meines Mandanten geht in Richtung Ritualmord“, sagte Hirschbrich im Gespräch mit der APA. Die Abnormität des Beschuldigten sei noch schlimmer als bisher angenommen, verwies sie auf das ergänzende gerichtsmedizinische Gutachten: „Die Erkenntnisse daraus gehen in Richtung einer Tat, die kein normaler Mensch begeht. Es bestätigt auch die Angaben meines Mandanten.“ Details aus der Expertise möchte sie aus Gründen des Opferschutzes nicht nennen.

Debatte über Zurechnungsfähigkeit

Allerdings ist die Wiener Rechtsanwältin überzeugt, dass ihr Mandant im Gegensatz zu dem bereits vorliegenden Sachverständigengutachten des Salzburger Neuropsychiaters Ernst Griebnitz nicht zurechnungsfähig war. Dieser sei in seiner Expertise zwar von einer höhergradigen Persönlichkeitsstörung des Beschuldigten ausgegangen, er habe aber zur Tatzeit am 9. Oktober eine Zurechnungsfähigkeit attestiert. Für Hirschbrich unverständlich: „Mein Mandant ist krank. Er muss in eine besondere Anstalt eingewiesen werden, wo seine psychischen Erkrankungen behandelt werden.“

Der 21-Jährige sitzt derzeit in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft. Hirschbrich pocht auf die Unzurechnungsfähigkeit des Burschen und will deshalb den bekannten Gerichtspsychiater Reinhard Haller für eine weitere Begutachtung des Beschuldigten bei der zuständigen Staatsanwältin beantragen. „Haller ist hervorragend qualifiziert. Diese furchtbare, außergewöhnliche Tat kann ja kein normaler Mensch begehen“, betont die Juristin.

Kriminalpsychologe Müller auch im Einsatz

Dass es sich um einen schwierigen Fall handelt, diese Ansicht vertrete auch die Staatsanwaltschaft. Denn sonst hätte diese nicht den renommierten Kriminalpsychologen Thomas Müller zur Erstellung eines Täterprofils beauftragt, obwohl der Täter ja bekannt sei, sagte Hirschbrich. Müller soll mit seinem Gutachten die Staatsanwaltschaft bei der Klärung der Motivlage unterstützen, wie Mediensprecher Marcus Neher erklärt hatte. Das Gutachten des Profilers ist noch nicht eingelangt.

Spekulationen bis hin zu Kannibalismus

Der Tatverdächtige war bei seiner Festnahme alkoholisiert. Er war offenbar ein Freund des Opfers und hatte gegenüber den Ermittlern die Bluttat an der bosnischstämmigen Kellnerin gestanden. Zum Motiv befragt, erzählte er zwei Varianten. Wenige Tage nach der Tat kursierten in den Medien Gerüchte, wonach der Mann einen Ritualmord begangen habe. Es wurde auch über Nazi-Verehrung, Okkultismus und Kannibalismus spekuliert.

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