Kunden geschädigt? Ex-Flugschulbetreiber vor Gericht

In Salzburg stand am Mittwoch der Ex-Betreiber einer Flugschule für angehende Linienpiloten vor Gericht. Er soll schon lange vor der Pleite gewusst haben, dass der Betrieb ein reines Verlustgeschäft war. Die Piloten blieben auf Ausbildungskosten sitzen.

Der 45-jährige ehemaliger Geschäftsführer der Flugschule ist wegen betrügerischer Krida und grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen angeklagt. Außerdem sollen er und sein 75-jähriger Vater, damals Prokurist einer Tochtergesellschaft, Dienstgeberbeiträge nicht an die Krankenkasse abgeführt haben.

Staatsanwalt: Flugschule war schon länger pleite

Die Salzburger Flugschule meldete im Mai 2010 Konkurs an. Mehr als 200 Gläubiger forderten insgesamt 13 Millionen Euro. Das Verfahren wurde aber mangels Masse eingestellt. Fast fünf Jahre später folgte nun das gerichtliche Nachspiel. Denn der Geschäftsführer, selbst Fluglehrer, hätte spätestens im Herbst 2009 erkennen müssen, dass der Betrieb ein reines Verlustgeschäft gewesen sei, warf ihm die Anklage vor. Die Flugschule sei schon Anfang 2009 nicht mehr in der Lage gewesen, aktuelle Verbindlichkeiten zu bedienen: „Der Angeklagte hat das gewusst und gesehen. Es gelang ihm nicht, die Liquiditätslücke zu schließen“, sagte de Staatsanwalt.

Zudem habe der Fluglehrer Geschäftsaufzeichnungen geschönt, indem er Geld zwischen Töchtergesellschaften verschob, betonte der Anklagevertreter: „Außerdem hat er weiter Flugschüler angeworben, das war eine Loch-auf-Loch-zu-Strategie.“ Durch das Weiterwirtschaften sei ein Schaden von insgesamt 800.000 Euro entstanden.

Mehr als ein Dutzend Flugschüler zahlte im Voraus

Durch das plötzliche Aus blieb mehr als ein Dutzend Flugschüler auf den Ausbildungskosten sitzen. Sie hatten Beträge in der Höhe von meist 45.000 bis 65.000 Euro als Vorauskasse geleistet.

Angeklagter wies Schuld von sich

Der 45-Jährige ging vor Gericht aber in die Offensive: „Zu keinen Anklagepunkten schuldig“, sagte er knapp und begann eloquent mit seiner Verteidigung. Der Gutachter, auf dessen Expertise sich ein Großteil der Anklage stützt, habe maßgebliche Unterlagen nicht gehabt. Und dass Dienstgeberbeiträge eines Schwesterunternehmens nicht abgeführt wurden, daran sei ein ehemaliger Prokurist schuld. Sowohl er als auch sein Vater hätten zudem erhebliche Eigenmittel in das Unternehmen nachgeschossen.

„Das tut man nicht, wenn man sich auf einem sinkenden Kahn wähnt“, sagte auch der Verteidiger des Angeklagten. „Hätte es die Einstellung des Flugschulbetriebs nicht gegeben, wäre das Unternehmen vielleicht heute noch aktiv.“ Außerdem habe sich sein Mandant bemüht, den Flugschülern den Abschluss ihrer Ausbildung ohne zusätzliche Kosten bei befreundeten Flugschulen zu ermöglichen. Das sorgte bei den im Gerichtssaal anwesenden Betroffenen für Kopfschütteln.

Ex-Geschäftsführer: „Hatten sogar Expansionspläne“

Der Richter hielt dem Ex-Geschäftsführer Beweise vor, dass dieser schon Anfang 2009 Mietrückstände gehabt habe. „Wir hätten immer bezahlen können, hätten immer auch alle Flugschüler bezahlt“, schob der Angeklagte den Schwarzen Peter von sich. Es habe immer positive Weiterführungsprognosen für die Flugschule gegeben: „Wenn Sie einen Geschäftsführer finden, der bei unseren Zahlen das Geschäft zudreht, dann bekenne ich mich schuldig.“ Es habe bis zum Schluss keine Zahlungsschwierigkeiten gegeben. „Wir haben sogar Expansionspläne gehabt.“

Wann es ein Urteil geben wird, ist noch offen - der Prozess wurde Mittwochabend auf unbestimmte Zeit vertagt. Fest steht aber, dass die geschädigten Flugschüler ihre Forderungen am Zivilrechtsweg einklagen müssen. Laut aktueller OGH-Rechtssprechung bekommen sie bei Strafverfahren mit reinen Krida-Anklagen auch bei einem Schuldspruch keinen Rechtstitel.

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