Allergen-Kennzeichnung: Weiter Zweifel an Sinn

Seit sechs Wochen müssen Gäste in Österreichs Lokalen über mögliche Allergene in offenen Speisen informiert werden. Die Wirte haben die entsprechenden Listen in ihre Karten aufgenommen - zweifeln aber weiter am Sinn der Kennzeichnung.

Diese Fritattensuppe wird auf der Allergenspeisekarte zur Buchstabensuppe: Sie enthält die allergenen Inhalte A, C, G und L - also glutenhaltiges Getreide, Ei, Milch und Sellerie. Seit 13. Dezember ist diese Angabe der Zutaten und Inhaltsstoffe für alle Gastronomen Pflicht. Die Wirtschaftskammer zeigt sich mit der Umsetzung zufrieden: „Wie mir bekannt ist, ist der Umsetzungsstand flächendeckend gegeben“, sagt Wirtschaftskammerpräsident Konrad Steindl. „Die Konsumenten reagieren unterschiedlich darauf.“

Speisekarte mit Liste der Allergene

ORF

Seit 13. Dezember ist die Angabe der Allergene in Speisekarten Pflicht

„Gäste werden total bevormundet“

Die Umstellungsphase für die Gastwirte war schwierig: „Keiner hat gewusst: Was kommt da auf uns zu?“, sagt Johann Kreuzer, Gastwirt in Hallein-Kaltenhausen (Tennengau). „Wir haben die ganzen Karten umschreiben müssen. Das war schon ein Aufwand. Aber dieser Aufwand ist in keinster Weise irgendwo gerechtfertigt.“

„Ich glaube schon, dass der Gast schon so mündig ist, dass er weiß, was er essen darf, wenn er Allergiker ist. Ich glaube, dass man da unsere Gäste total bevormundet“, sagt die Gollinger Wirtin Angelika Filsecker. Am häufigsten sind Unverträglichkeiten bei Laktose und Gluten. Doch Gäste haben bislang nicht nach allergenen Inhalten gefragt, weiß der Salzburger Lokalbetreiber Klaus Löffelberger: „Die Menschen, die wirklich Allergien haben, würden nachfragen oder gar nicht essen gehen.“

Bisher kein Verstoß in Salzburg festgestellt

Nicht allen Gästen schmeckt die neue Allergen-Verordnung: „Jetzt haben wir’s 2.000 Jahre nicht gebraucht und haben auch überlebt - also werden wir’s jetzt auch nicht brauchen. Wir leben gesund. Und wenn jemand eine Allergie hat, weiß er ohnehin selber, was ihm fehlt. Da brauche ich das nicht verordnet haben und groß auf der Speisekarte“, sagt Wirtshausgast Werner Orgonyi.

Die Lebensmittelkontrollore stellten bislang noch keinen Verstoß gegen die Allergen-Verordnung fest, heißt es vom Land.

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