Bombendrohung hat strafrechtliche Folgen

Die Bombendrohung in der Nacht auf Dienstag auf dem Salzburger Hauptbahnhof wird für Täter strafrechtliche Folgen haben. Auf gefährliche Drohung, und vorsätzliche Gemeingefährdung durch Sprengmittel stehen bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Im Labor werden nun die Spuren vom Tatort genau untersucht. Die Ermittler arbeiten so schnell wie möglich, um herauszufinden, wer in der Nacht auf Dienstag den Zettel mit der Aufschrift „Bombe“ im Zug von München nach Salzburg deponiert hat - mit Fingerabdrücken, DNA-Spuren und Videomaterial.

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Eine Reiningsfrau hatte das Schriftstück in einem Mülleimer im Zug gefunden und die Polizei alarmiert. Nach etwa zwei Stunden konnten die Spezialteams der Polizei ihre Entwarnung geben.

Tätern drohen zehn Jahre Haft

Für den oder die Verfasser könnte die Bombendrohung strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Tatbestand reicht der Strafrahmen bis zu zehn Jahren. Die Ermittler arbeiten bei der Aufklärung nun eng mit der bayerischen Polizei zusammen, weil der Zug aus Deutschland nach Salzburg kam. Zudem werden noch die Zugbegleiter einvernommen.

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