Prozess gegen umstrittenen Ex-Gutachter

Rund eineinhalb Jahre nach Einbringung eines Strafantrages wegen falscher Beweisaussage steht nun der Prozesstermin gegen einen Ex-Gerichtsgutachter fest. Die Verhandlung gegen den Psychologen findet am 13. März beim Landesgericht Salzburg statt.

Der 51-Jährige soll in Obsorge- und Pflegschaftsverfahren in Salzburg und Oberösterreich mit zweifelhaften Methoden gearbeitet haben.

Routine-Schemata statt Einzelfallprüfungen?

Der beschuldigte Österreicher soll in insgesamt 13 Verfahren im Zeitraum von 2005 bis 2008 falsche Befunde erstattet haben, indem er die für die Gutachten erforderlichen Tatsachen objektiv unrichtig angegeben habe, lautet der Tenor des Vorwurfs. Akteninhalte sollen willkürlich dargestellt worden sein, vielfach sei keine adäquate Aktenanalyse vorgenommen worden, steht in dem Strafantrag.

Der Psychologe habe keine auf den Einzelfall bezogene Diagnostik durchgeführt, sondern Routineschemata verwendet.

Vielerlei Verfahren und Gerichte beliefert

Die strittigen Verfahren wurden an Bezirksgerichten in Wels, Vöcklabruck, Braunau, Mattighofen, Salzburg, Neumarkt am Wallersee und St. Johann im Pongau geführt. Der Beschuldigte erstellte familienpsychologische Gutachten. Es ging vorwiegend darum, welcher Elternteil für die Obsorge der Kinder geeignet ist. Außerdem ging es um die Besuchsrechte des Vaters und der Großeltern, um die Fremdunterbringung der Kinder und um Sachwalterschaften. Der Angeklagte weist laut seinem Innsbrucker Verteidiger Mathias Kapferer alle Anschuldigungen zurück.

„Textbausteine, Gutachten am Fließband“

Betroffene warfen dem selbstständigen Psychologen vor, durch idente Textbausteine Gutachten quasi am Fließband fabriziert zu haben. Er habe in einseitiger Weise Zeugenaussagen und Ergebnisse psychologischer Tests manipuliert. Oft seien die Entscheidungen pauschal zulasten von Vätern gegangen, wurde bemängelt.

In Verfahren involvierte Personen hatten den ermittelnden Referenten der Staatsanwaltschaft Linz kritisiert, dass der Gutachter wegen Falschaussage (Strafdrohung bis zu drei Jahren Haft) und nicht wegen gewerbsmäßig schweren Betruges (Strafdrohung: von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft) angeklagt worden ist. Im November 2013 wurde deswegen Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erstattet, die Anzeige wurde jedoch zurückgelegt.

Gerichtspräsident schritt nach Medienberichten ein

Der Salzburger Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb hatte den beschuldigten Psychologen im Jahre 2009 von der österreichweit geltenden Liste der zertifizierten und gerichtlich beeideten Sachverständigen gestrichen. Bis dahin hatte der gebürtige Tiroler mehrere hundert Expertisen verfasst. Für den Prozess in Salzburg hat die Staatsanwaltschaft 16 Zeugen beantragt. Die Verhandlung führt Richterin Martina Pfarrkirchner.