Neue, legale Regelung für Geburtstagsbesuche

Bürgermeister sollen ihren Bürgern zu Jubiläen wie Geburtstagen gratulieren, ohne dabei mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die Gemeindepolitiker greifen dafür auf das Melderegister zu, was aber gegen den Datenschutz verstößt. Jetzt gibt es eine Neuregelung.

Egal, ob „runde“ Geburtstage oder Gratulationen zu edelmetallenen Hochzeiten: In Stadt und Land Salzburg ist es vielgeübte Praxis, dass Bürgermeister oder Gemeindevertreter an Freuden- und Jubeltagen auftauchen und gratulieren wollen.

Für solche Besuche braucht es aber oft einen Blick ins Melderegister. Aber das war bisher wegen des Datenschutzes illegal. Und es gibt neben vielen Erfreuten immer wieder auch Bürger, die sich durch solche Besuche gestört fühlen und ihren Unmut äußern.

Vor Veröffentlichung muss zugestimmt werden

Mit der Novelle der Gemeindeordnung soll sich die Rechtslage nun ändern, sagt Manfred Sampl, ÖVP-Gemeindesprecher im Landtag: „Das betrifft ganz konkret die Zugriffserlaubnis ins zentrale Melderegister für Bürgermeister - für Geburtstagsglückwünsche bzw. für Glückwünsche bei Ehejubiläen.“

Soll der Geburtstag oder das Hochzeits-Jubiläum veröffentlicht werden - vielleicht mit Politikerbild in der Gemeinde- oder Bezirkszeitung -, dann müssen die Betroffenen zustimmen. Auch das regelt die Novelle der Gemeindeordnung nun. Sie wurde am Mittwoch einstimmig vom Landtag beschlossen.

NEOS gegen „Datenmissbrauch“ für Gratulationen

Die NEOS kritisieren die geplante Gesetzesnovelle der Gemeindeverordnung. NEOS Klubobmann Christoph Starzer spricht von Datenmissbrauch und Verletzung der Privatsphäre.

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