Keine Weihnachts-Begnadigung in Salzburg
Für die Begnadigung kommen nur jene Straftäter in Frage, die leichtere Delikte wie Diebstähle, Betrügereien oder Körperverletzungen begangen haben und zu nicht mehr als fünf Jahren Haft verurteilt wurden. Auch müssen die Betreffenden gute Aussichten in ihrem normalen Leben haben.
Der Leiter jeder Justizanstalt schlägt Häftlinge zur Begnadigung vor. Die Fälle werden einzeln geprüft, ob sie den Kriterien entsprechen. In Salzburg, dem Burgenland und Vorarlberg war das heuer kein einziger Häftling. Weihnachtsamnestien gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Heuer werden österreichweit 30 Häftlinge frühzeitig freigelassen, mehr als die Hälfte davon in Niederösterreich.