Stieftochter missbraucht: fünfeinhalb Jahre Haft

Wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs seiner jetzt zwölfjährigen Stieftochter ist am Dienstag in Salzburg ein 44-Jähriger zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll das Mädchen jahrelang zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Die Stieftochter des 44-Jährigen war im fraglichen Zeitraum zwischen Juli 2011 und August 2014 in einer Betreuungseinrichtung untergebracht. Zu den Übergriffen soll es bei Wochenendbesuchen zu Hause gekommen sein. Die Staatsanwältin warf dem gebürtigen Niederösterreicher beim Prozess am Dienstag auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und pornografische Darstellung Minderjähriger vor.

Mann soll Sex mit Stieftochter gefilmt haben

Der Mann habe die Tochter seiner Lebensgefährtin beim Duschen heimlich gefilmt und auch über den Beischlaf mit ihr Aufnahmen gemacht. Die Bilder habe er dann auf einen USB-Stick gespeichert. Mit dem mittlerweile zwölfjährigen Mädchen soll er auch einen Oral- und Analverkehr durchgeführt und ihr für die geschlechtlichen Handlungen teilweise Geld angeboten haben.

Der Mann zeigte sich bisher großteils nicht geständig. Die Staatsanwältin glaubt den Angaben der Stieftochter: „Sie hat in den kontradiktorischen Vernehmungen die Taten glaubwürdig geschildert.“

Verurteilter bat um Bedenkzeit

Wegen der Vergehen an seiner Stieftochter wurde der 44-Jährige am Dienstag zu fünfeinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er bat um Bedenkzeit, deshalb ist das Urteil des Salzburger Schöffensenates nicht rechtskräftig. Von den Missbrauchs-Vorwürfen an seiner heute acht Jahre alten leiblichen Tochter wurde der Mann freigesprochen. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.