Kaum Verurteilungen nach Vergewaltigungen
920 Vergewaltigungen wurden im vergangenen Jahr in Österreich angezeigt. 104 dieser Anzeigen führten zu Schuldsprüchen. 80 % dieser angezeigten Vergewaltigungen passierten im näheren Umfeld oder Bekanntenkreis der Opfer. Dem Gesetz nach kann ein Täter jedoch nur verurteilt werden, wenn er Gewalt, Drohungen oder Freiheits-Entzug anwendet. Leistet eine Frau aus Angst keinen körperlichen Widerstand, ist der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt.
Fälle oft zu spät angezeigt
Im Gewaltschutz-Zentrum werden die Opfer betreut, wie auch eine Stadt-Salzburgerin: Sie ist seit September geschieden, nach einer fünfjährigen Ehe. Drei Jahre davon erlebt sie als Hölle, sagt die Frau: „Mein Mann hat mich mehrmals die Woche vergewaltigt. Ich habe mich nicht getraut, Anzeige zu erstatten, weil ich meiner Tochter den Vater nicht nehmen wollte. Ich hatte Angst und habe mich geschämt“, sagt die Salzburgerin.
Der Fall wird zur Zeit bei Gericht verhandelt. Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt es allerdings oft nicht Vergewaltiger strafrechtlich zu verfolgen, sagt Hans Rathgeb, Präsident des Salzburger Landesgerichts: „Oft werden solche Fälle erst nach längerer Zeit angezeigt. Dann fehlen die Beweismittel für eine Verurteilung, wie etwa DNA-Analysen“, sagt Rathgeb.
Dann steht es oft Aussage gegen Aussage. Eine Verschärfung des Strafrechts verlangen nun Frauen-Organisationen mit einer Online-Petition. Die Aktion dauert noch bis Jahresende.
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Links:
- www.staedtebund.gv.at (Link zur Online-Petition)