Spar muss drei Millionen zahlen
Im Verfahren gegen Spar ist am Mittwochvormittag in Wien das Urteil der Richterin Anneliese Kodek gefallen: Eine Geldstrafe von drei Millionen Euro. Das ist ein Teilbeschluss für den Bereich Molkereiprodukte. Beim zweiten Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde zu weiteren 16 Produktgruppen liegen noch keine Beweismittel vor, sagte die Richterin.
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Spar wertet Urteil als Teilerfolg
SPAR- Anwalt Bernhard Kofler-Senoner bezeichnete in einer ersten Stellungnahme das Urteil als Teilerfolg für den Konzern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Geldstrafe betrifft den Spar-Konzern, den Töchtern Maximarkt und SSL konnte nichts nachgewiesen werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), die die Bußgeldanträge beim Kartellgericht einbrachte, äußerte sich noch nicht zur Entscheidung.
Links:
- Großes Feature in ORF.at (ORF.at; 26.11.2014)
- Kartellverfahren gegen Spar wird fortgesetzt (salzburg.ORF.at, 12.09.14)
- Kartellprozess: BWB nennt keine Lieferanten (salzburg.ORF.at, 27.05.14)