„Wut-Oma“ bekommt Recht
Frieda Nagl, bekannt geworden durch ihren Auftritt im ORF-Sommergespräch mit ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner und folglich als „Wut-Oma“ tituliert, hat in einem Finanzstrafverfahren recht bekommen. Ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Salzburg kam zum Schluss, dass das Verfahren wegen angeblicher Schwarzarbeit in ihrem ehemaligen Betrieb eingestellt wird.
Vorwurf: „Schwarzarbeit“ bei der eigenen Tochter
Nagl war vorgeworfen worden, „schwarz“ in ihrer eigenen ehemaligen Pension gearbeitet zu haben. Sie habe lediglich ihrer eigenen Tochter im Familienbetrieb geholfen, argumentierte die Pensionistin immer wieder. Die unentgeltliche Hilfe Nagls für ihre Tochter in ihrem ehemaligen Gasthaus dürfte das Landesverwaltungsgericht nicht unwesentlich beschäftigt haben: 14 Seiten umfasst das Urteil, in dem keine Verwaltungsübertretung festgestellt werden konnte.