Prozess wegen NS-Wiederbetätigung

Wegen des Vorwurfs der nationalsozialistischen Wiederbetätigung muss sich seit Donnerstag ein 20-jähriger Pinzgauer vor Gericht verantworten. Er soll bei einem Dorffest zwei Männer mit Migrationshintergrund beschimpft und „Heil Hitler“ gerufen haben.

Auf seinem Computer wurden zudem rechtsextreme Lieddateien sichergestellt. Er bezeichnete sich aber nicht als „Neonazi“. Der Angeklagte bekannte sich nur zu den Vorwürfen schuldig, die nicht das Verbotsgesetz 3g betrafen. Er habe bei dem Fest in Bramberg (Pinzgau) so viel Bier, Schnaps und Bacardi getrunken, dass er sich nicht mehr erinnern könne, ob er vor den Männern den Hitler-Gruß ausgeführt habe. Es könne schon sein, dass er „Scheiß Türken“ und „Scheiß Jugos“ zu ihnen gesagt habe. „Da denke ich mir eigentlich gar nichts dabei. Wären es Tiroler gewesen, hätte ich ‚Scheiß Tiroler‘ gesagt.“

2,1 Promille Alkohol im Blut gehabt

Die Ursache des Konflikts fiel ihm nicht mehr ein. Dass er die beiden anschließend verfolgt und mit den Füßen getreten habe, werde schon stimmen, meinte der Angeklagte. Begründen konnte er die Attacke aber nicht. Nach dem Vorfall wurde bei dem Beschuldigten 2,1 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Staatsanwalt Marcus Neher meinte, der 20-Jährige wollte sich damals „als kleiner Neonazi“ präsentieren. Er habe die Männer aus der Nachbargemeinde auch mit einem abgebrochenen Flaschenhals bedroht. Daran konnte sich der Pinzgauer nicht erinnern.

Einschlägige Dateien und Bilder

Eine Hausdurchsuchung förderte 68 einschlägige Dateien sowie Bilder und auf der Zimmertüre eingeritzte Runen zutage, die dem Staatsanwalt zufolge auf eine nationalsozialistische Gesinnung des Angeklagten hinweisen. Lieder wie jene der „Rechts-Rockgruppe“ „Landser“ und der „Zillertaler Türkenjäger“ waren auf dem Rechner gespeichert. Mitschüler von der Berufsschule hätten zu ihm gesagt, die Musik sei gut. Deshalb habe er sie heruntergeladen, sagte der Beschuldigte. Mit Nationalsozialismus habe er nichts zu tun, erklärte er kleinlaut.

Verteidiger Michael Kowarz erläuterte seine Sichtweise: Sein Mandant sei kein kleiner „Neonazi“, „seine Taten und Äußerungen erfolgten nicht in der Absicht, sich im nationalsozialistischen Sinne zu betätigen“. Zum Vorwurf des Widerstandes gegen die Staatsgewalt bekenne sich der Pinzgauer schuldig. Dass dieser bei der Festnahme einen Polizisten mit einem Ellbogenstoß verletzen wollte, „stellt er in Abrede“, so der Anwalt. Ein Urteil in dem zweitägigen Prozess am Landesgericht Salzburg wird für Freitag erwartet.

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