Wartelisten für OPs weiter nicht öffentlich

Trotz Kritik der österreichischen Patientenanwaltschaft werden in Salzburg Wartelisten für Operationen weiter nicht veröffentlicht. Österreichweit gilt, dass Spitäler bei einigen Routine-Eingriffe solche Wartelisten zu führen haben, um zu verhindern, dass Privatpatienten vorgereiht werden.

Paragraph 21 des Salzburger Krankenanstalten-Gesetzes regelt die Handhabung mit den Wartelisten: Die Spitäler haben bei planbaren Augenoperationen, orthopädischen und neurochirurgischen Routineeingriffen Wartelisten zu führen, allerdings nur, wenn die Wartezeit regelmäßig vier Wochen übersteigt. Informationen zur Warteliste gibt es überdies nur auf Verlangen des Patienten.

Stöckl: „Wartelisten im Internet bringen nichts“

Auch nach der Kritik an dieser Praxis durch den Sprecher der österreichischen Patientenanwälte, Gerald Bachinger, wird sich in Salzburg nichts ändern. Das stellt Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (ÖVP) klar. Das System funktioniere, im Internet einsehbare anonyme Wartelisten wie in Oberösterreich und Niederösterreich würden nichts bringen, argumentiert Stöckl.

„Derartige Listen müssten anonymisiert geführt werden, was ja alleine schon aus datenschutzrechtlichen Grünen auch völlig verständlich ist. Somit würden solche Listen aber auch keinen wirklichen Einblick gewähren. Wir haben diesbezügliche nur zwei bis drei Beschwerden pro Jahr.“

Patientenanwalt: „Man sitzt auf den Daten drauf“

Patientenanwalt Gerald Bachinger sieht das anders. „Das liegt an einer grundsätzlichen Haltung, dass Krankenhäuser und Rechtsträger versuchen, auf ihren Daten quasi draufzusitzen und nichts rauszugeben. Offenbar hat man Angst, dass dann Vergleiche gemacht werden und dieser Mythos, dass das österreichische Gesundheitssystem das beste ist, dann nicht mehr aufrechterhalten werden kann“, kritisiert Bachinger.

In der Pflicht stehe die Bundesregierung, die den Ländern wie eben auch Salzburg vorschreibt, wie Wartelisten zu führen und zu veröffentlichen sind, ergänzt Bachinger.

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