Gemeinnützige Arbeit für Schüsse auf Passanten

45 Stunden gemeinnützige Arbeit muss ein 19-jähriger Salzburger leisten, weil er Ende Juni mit einer Softgun gezielt auf Passanten vor einem Hotel geschossen hatte. Wenn er die Auflage erfüllt, wird der Prozess gegen ihn eingestellt.

Um die Reichweite seiner Softguns zu testen, hatte der Lehrling am 26. Juni auf Passanten vor einem Salzburger Hotel gezielt. Die sechs-Millimeter-Plastikkugeln trafen eine Hotelangestellte und zwei brasilianische Urlauber und verletzten sie leicht.

Der Angeklagte, der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, zeigte sich vor Gericht am Montag reumütig geständig. Er habe damals nicht an die Konsequenzen gedacht, sagte er der Jugendirchterin. Zuvor hatte der Verteidiger erklärt, sein Mandant habe aus „Jux und Tollerei“ geschossen.

19-Jähriger „wollte nur ausprobieren“

Der bisher unbescholtene Bursch hatte zur Mittagszeit mit den Long Airsoft Electric Guns (AEG) von einem Fenster im letzten Stock eines Hauses auf der gegenüberliegenden Straßenseite geschossen: „Ich wollte nur ausprobieren, ob die Bioplastikkugeln so weit reichen“, schilderte der 19-Jährige. Er sei an jenem Tag erst um 11.00 Uhr aufgestanden und „nicht ganz bei Sinnen“ gewesen. Anfangs habe er einen Laternenmasten und ein Verkehrsschild ins Visier genommen, erklärte der Beschuldigte.

Die Entfernung auf die lebendigen Zielscheiben betrug dann seiner Schätzung nach 30 bis 40 Meter. „Ich hab mir gedacht, da kann nicht viel passieren, weil es aus einer gewissen Distanz war und ich auf den unteren Bereich des Körpers von der Hüfte abwärts gezielt habe. Ich wollte ihnen keinen Schmerz zufügen“, beteuerte der Lehrling.

Symbolisches Schmerzensgeld für Angestellte

Die zwei Urlauber erlitten Hautrötungen am Oberarm und am Ellbogen, die Hotelangestellte ein Hämatom am rechten Oberschenkel. Der Lehrling entschuldigte sich bei ihr vor dem Gerichtssaal. Das symbolische Schmerzensgeld von 100 Euro, das die Angestellte verlangte, überreichte ihr die Mutter des Beschuldigten. Diese musste dann nochmals in die Geldtasche greifen, um die 50 Euro Pauschalkosten für das Gerichtsverfahren zu zahlen, welche die Richterin vom Angeklagten gefordert hatte. Er nahm die Diversion mit den Sozialarbeitsstunden an. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden.

Das Verfahren wegen dreifacher Körperverletzung wurde anschließend vorläufig eingestellt. Wenn der Bursch innerhalb von sechs Monaten die gemeinnützige Leistung im Rahmen der außergerichtlichen Erledigung erbringt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Er ist dann nicht vorbestraft.

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