Polizeizeugnis-Pflicht für Kindergarten-Besucher

Die Stadt Salzburg verlangt für betriebsfremde Besucher der städtischen Kindergärten ab sofort ein polizeiliches Führungszeugnis. Auslöser ist der Fall eines verurteilten Kinderschänders, der beim Halleiner Jugendamt beschäftigt war.

„Wie ist das möglich?“ dürften sich viele gefragt haben, als im Jahr 2012 ein bayerischer Sozialpädagoge wegen Missbrauchs eines Buben am Landesgericht verurteilt wurde. Damals wurde bekannt, dass der Mann zuvor beim Jugendamt in Hallein beschäftigt und in Deutschland einschlägig vorbestraft war.

„Stadt hat Fürsorgepflicht für Kindergarten-Kinder“

Um Missbrauch zu verhindern, geht die Stadt Salzburg jetzt auf Nummer sicher und verlangt für kindergartenfremde Personen ab sofort einen Persilschein aus der Sexualstraftäter-Datei. Dass dies erst jetzt der Fall ist, liege daran, dass erst seit heuer Bürger laut Gesetz in dieses erweiterte Strafregister einsehen und eine Bescheinigung verlangen können, sagt Jutta Kodat, Leiterin des Schul- und Kindergartenamtes in der Stadt Salzburg. Und es sei einfach die Fürsorgepflicht der Stadt, die 2.300 Kindergartenkinder vor möglichen Übergriffen zu schützen.

Gilt nicht für Angehörige der Kinder

Eltern und Großeltern der Kindergarten-Kinder seien davon ausgenommen, betonte Kodat angesichts anderslautender Gerüchte in manchen Kindergärten. Man wolle niemanden aussperren. Die neuen Regeln gelten vor allem nicht für Angehörige der Kindergartenkinder, heißt es auch aus dem Magistrat der Stadt Salzburg zur neuen Regelung.

Auch Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) stellt klar: „Die Regelung betrifft alle Personen, die von außen kommen und im Kindergarten arbeiten oder sonst irgendwelche Tätigkeiten verrichten. Sie werden geprüft. Ich glaube, es ist richtig, wenn wir da sozusagen lieber auf der vorsichtigen Seite sind, bevor was passiert.“

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Betroffen sind jene, die Programm für Kinder anbieten

Helga Walkner, Leiterin des Kindergartens am Gebirgsjägerplatz in der Stadt Salzburg, nennt Beispiele: „Als betriebsfremd gelten bei uns jene Personen, die zum Beispiel ein Kasperltheater, irgendwelche anderen Vorführungen oder zum Beispiel einen Trommelworkshop anbieten. Aber den Installateur, der kommt, um etwas zu reparieren, betrifft das nicht. Denn sonst bräuchte ja jeder, der zu uns hereinkommt, ein Führungszeugnis. Und wenn Leute, die Kurse anbieten, überhaupt zu uns hereinkommen, dann lassen wir die Kinder auch nicht alleine, sondern es ist immer eine Pädagogin dabei“, betont Walkner.

Beim Kindergartenreferat des Landes verweist man auf die Zuständigkeit der Gemeinden. Mitarbeiter in sämtlichen Jugendeinrichtungen müssten seit dem Vorfall in Hallein ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, heißt es dort.