Land muss Prostituierten Geld zurückzahlen

Das Land Salzburg muss jetzt Prostituierten Kosten für wöchentliche Pflichtuntersuchungen zurückzahlen - insgesamt bis zu eine Million Euro. 35 Euro pro Amtsarztbesuch zu verlangen, sei widerrechtlich gewesen, räumt die Regierung ein.

Das Land Salzburg muss den Prostituierten nun Hunderttausende Euro für die ärztlichen Untersuchungen der vergangenen drei Jahre zurückzahlen. Das bestätigt Finanzreferent Christian Stöckl (ÖVP).

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Beschwerde nach Behördenschikanen

Der Chef des Bordells Babylon am Walserberg in Wals-Siezenheim (Flachgau) brachte die Geschichte ins Rollen: Richard Schweiger wollte für seine Mitarbeiterinnen flexiblere Untersuchungstermine beim Amtsarzt, blitzte damit aber bei den Behörden ab. „Man kann dran nichts ändern. Wenn die Dame zu spät kommt, darf sie drei Tage nichts arbeiten“, schildert Schweiger. „Daraufhin haben wir uns die Frage gestellt: Okay, warum zahlen wir überhaupt 35 Euro?“ Für 600 Mitarbeiterinnen forderte er bereits rund 200.000 Euro zurück.

Landesfinanzreferent Stöckl rechnet jedoch mit viel höheren Kosten: „Die Gebühren wurden widerrechtlich eingeführt - und daher werden wir auf Antrag diese Gelder zurückzahlen müssen. Wenn man drei Jahre zurückzahlen muss, kann immerhin eine Summe zwischen 800.000 und einer Million Euro herauskommen - und das tut natürlich einem Finanzreferenten weh.“

Gebühr „war Geldbeschaffungsaktion“

Erleichtert reagiert Sozialarbeiterin Christine Nagl vom Projekt PIA im Namen der rund 600 gemeldeten Sexarbeiterinnen in Salzburg auf die Aussicht auf Geld: „Ich freue mich, dass es nicht mehr kostenpflichtig ist. Ich freue mich prinzipiell über jede Form von Gerechtigkeit.“

Und die grüne Landtagsabgeordnete Barbara Sieberth kritisiert die unrechtmäßig eingehobenen Untersuchungskosten als reine „Geldbeschaffungsaktion der Sozialdemokraten“ in der früheren Landesregierung. Die frühere Gesundheitslandesrätin Erika Scharer (SPÖ) setzte den Erlass trotz Warnung der Landessanitätsdirektion mit 1. Juni 2010 in Kraft, ergänzt Stöckl. Allerdings habe die rechtliche Basis dafür gefehlt.

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