Prozess: Heizöl als Diesel verkauft

Drei Dieselfälscher wurden am Montag wegen Dieselbetruges zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Ein Salzburger Mineralölhändler und zwei Komplizen sollen 700.000 Liter Heizöl gewaschen, als Diesel verkauft und sich so rund 230.000 Euro Steuern gespart haben.

Aus der unterschiedlichen Besteuerung von Heizöl und Diesel wollten ein Mineralölhändler und mehrere Männer Kapital schlagen: Sie wuschen rund 700.000 Liter Heizöl in einer eigens konstruierten Anlage und verkauften es dann als Diesel. Damit ersparten sich die drei Steuern in der Höhe von 228.000 Euro.

Vor Gericht zeigten sich alle drei geständig. In der selbst gebauten Anlage sollte die rote Farbe des Heizöls entfernt werden, und zwar unter Verwendung von Schwefelsäure und Aktivkohle. Das Projekt lief allerdings nur mühsam an: „Die erste Anlage hat überhaupt nicht funktioniert“, schilderte der Mineralölhändler vor Gericht. Und auch eine zweite reinigte das Heizöl erst nach längerer Laufzeit: Wirklich Öl gewaschen worden sei lediglich von Juni bis Juli 2013, so der Mineralölhändler. Er selbst habe das Öl in die Halle gefahren und später wieder abgeholt.

„Kein gutes Geschäft“

Als die Finanz hinter den Schwindel kam, nahm der Geschäftsmann einen Kredit auf und beglich die 228.000 Euro Steuerschulden. „Ich habe alles auf Heller und Pfennig zurückbezahlt“, was ein Behördenvertreter am Montag auch bestätigte. Angesichts der Tatsache, dass er zuvor rund 100.000 Euro bei dem Deal verdient habe, merkte er dann an: „Kein gutes Geschäft.“ Außerdem habe er in der Folge die Firma aufgeben müssen, und seine Familie habe ihn auch verlassen.

Bedingte Haftstrafen zwischen fünf und elf Monaten

Alle drei Angeklagten wurden wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung und Mitgliedschaft in einer Bande zu bedingten Strafen von fünf bis elf Monaten Haft verurteilt. Der 48-jährige Bosnier, der laut Staatsanwalt das Vorhaben organisiert haben soll, wurde zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In diesem Urteil ist auch der Schmuggel von Schwefelsäure und Aktivkohle berücksichtigt, die für die Entfärbung notwendig waren. Der ehemalige Mineralölhändler kam mit neun Monaten bedingt davon. Für den Schlosser, der beim Bau der Anlage beteiligt war, gab es fünfmonatige bedingte Strafe. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

Zudem wurde noch gegen die Mineralölfirma, über die das Geschäft abgewickelt worden ist, ein Verbandsbußgeld von 30.000 Euro verhängt. Diese Strafe ist noch nicht rechtskräftig.

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