Keller, Gärten, Parkplätze ins Grundbuch?

Eine Warnung aus Vorarlberg verunsichert viele auch in Salzburg. Da heißt es: Bis Ende November müssten Keller, Parkplätze oder Gärten ins Grundbuch eingetragen werden. Sonst würden sie entgeignet. Keine Sorge, kontert Salzburgs Wirtschaftskammer und warnt im Gegenteil davor, unnötig Geld auszugeben.

Anlass ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom November 2011. Darin steht: „Wohnungszubehör“ wie etwa Kellerabteile, Parkplätze oder Gartenanteile müssen seperat ins Grundbuch eingetragen werden. Nach drei Jahren spätestens muss so eine OGH-Entscheidung umgesetzt sein.

Warnung aus dem äußersten Westen

Wegen dem OGH-Spruch warnen die privaten Finanzdienstleister in Vorarlberg und die Vorarlberger Wirtschaftskammer: Schnell noch alles ins Grundbuch eintragen lassen, sonst würden Keller, Garten und Co allen Wohnungsbesitzern gemeinsam gehören.

Franz Hirnsberger, Leiter der Stabstelle Rechtspolitik und Rechtsservice in der Salzburger Wirtschaftskammer, widerspricht: „Ich würde warten, wenn etwas an Kinder übergeben wird. Aber jetzt zum Grundbuch zu gehen, nur weil dieser Termin abläuft. Am Rechtsstand und am Rechtsstatus des Wohnungseigentümers ändert sich nichts.“

Geld für Notare sparen

Die Bürger sollten sich die Kosten für Notare in diesem Zusammenhang sparen, rät die Wirtschaftskammer. Es brauche nämlich keine Rechtssicherheit hergestellt werden, die ohnehin gegeben ist, ergänzt der Rechtsexperte der Wirtschaftskammer Franz Hirnsberger. Außerdem gebe es auch keine Warnung von Salzburger Notaren und Rechtsanwälten, solche Änderungen im Grundbuch vorzunehmen.