Keller, Gärten, Parkplätze ins Grundbuch?
Anlass ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom November 2011. Darin steht: „Wohnungszubehör“ wie etwa Kellerabteile, Parkplätze oder Gartenanteile müssen seperat ins Grundbuch eingetragen werden. Nach drei Jahren spätestens muss so eine OGH-Entscheidung umgesetzt sein.
Warnung aus dem äußersten Westen
Wegen dem OGH-Spruch warnen die privaten Finanzdienstleister in Vorarlberg und die Vorarlberger Wirtschaftskammer: Schnell noch alles ins Grundbuch eintragen lassen, sonst würden Keller, Garten und Co allen Wohnungsbesitzern gemeinsam gehören.
Franz Hirnsberger, Leiter der Stabstelle Rechtspolitik und Rechtsservice in der Salzburger Wirtschaftskammer, widerspricht: „Ich würde warten, wenn etwas an Kinder übergeben wird. Aber jetzt zum Grundbuch zu gehen, nur weil dieser Termin abläuft. Am Rechtsstand und am Rechtsstatus des Wohnungseigentümers ändert sich nichts.“
Geld für Notare sparen
Die Bürger sollten sich die Kosten für Notare in diesem Zusammenhang sparen, rät die Wirtschaftskammer. Es brauche nämlich keine Rechtssicherheit hergestellt werden, die ohnehin gegeben ist, ergänzt der Rechtsexperte der Wirtschaftskammer Franz Hirnsberger. Außerdem gebe es auch keine Warnung von Salzburger Notaren und Rechtsanwälten, solche Änderungen im Grundbuch vorzunehmen.