Unwetter: Versicherung zahlt nicht immer

Nach den wiederholten und teils schweren Unwetterschäden der vergangenen Tage fragen sich immer mehr Autobesitzer, wer für die Reparatur aufkommt und ob die Versicherung den Schaden bezahlt. Dabei zeigt sich: Die Versicherung zahlt nicht immer.

Bei einem Wasserstand von 1,20 Meter sind die Autos in einer Garage in Grödig (Flachgau) diese Woche im wahrsten Sinne des Wortes Baden gegangen. Die Folgen: Motorschäden, Probleme mit der Elektronik und Schäden im Innenraum.

Wer Teil- oder Vollkasko hat, kann mit Geld rechnen

Wer eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung hat, kann mit Geld von der Versicherung rechnen. Beide umfassen auch Schäden am Auto, die ohne Verschulden des Besitzers entstanden sind. Dazu gehören unter anderem eben Schäden durch Unwetter.

Wer grob fahrlässig handelt, zahlt für Schaden selbst

Wer sein Auto allerdings an einer gefährdeten Stelle geparkt hat - dem kann die Versicherung die Auszahlung wegen „grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles“ verweigern. Kommt das Wasser also zum Auto, zahlt die Versicherung, kommt hingegen das Auto quasi zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen.

Beschädigte Autos in einer Tiefgarage nach Überflutungen

ORF

Beim Unwetter in Grödig sind diese Woche einige Autos „baden“ gegangen

In jedem Fall macht sich ein Blick in die Versicherungspolizze bezahlt, denn die Bedingungen und die Höhe des Selbstbehaltes unterscheiden sich bei den verschiedenen Versicherungsanbietern.

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