Freispruch: Vater soll Tochter geschlagen haben

Einen Freispruch im Zweifel gab es am Donnerstag in Salzburg im Prozess um einen Vater, der seine Tochter geschlagen haben soll. Der 42-Jährige hat seine unmündige Tochter laut Anklage vier Jahre lang immer wieder mit der Hand geschlagen.

Vor Gericht gestand der beschuldigte Vater drei Ohrfeigen. Der Amtsarzt hatte bei der mittlerweile zehnjährigen Tochter auch zahlreiche Blutergüsse festgestellt. Dafür hatte der Bosnier jedoch keine Erklärung.

Keine Tatzeugen, Freispruch im Zweifel

Zweimal habe seine Tochter ein Spielzeug gestohlen. Einmal sei sie von einem älteren, unbekannten Mann nach Hause gebracht worden, nachdem sie zuvor mit erwachsenen Männern am Handy kommuniziert hätte, rechtfertigte der Angeklagte die „Watschn“.

Unmittelbare Tatzeugen gab es jedoch nicht. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. Der 42-jährige Vater wurde von einem Schöffensenat im Zweifel freigesprochen.