Freispruch: Vater soll Tochter geschlagen haben
Vor Gericht gestand der beschuldigte Vater drei Ohrfeigen. Der Amtsarzt hatte bei der mittlerweile zehnjährigen Tochter auch zahlreiche Blutergüsse festgestellt. Dafür hatte der Bosnier jedoch keine Erklärung.
Keine Tatzeugen, Freispruch im Zweifel
Zweimal habe seine Tochter ein Spielzeug gestohlen. Einmal sei sie von einem älteren, unbekannten Mann nach Hause gebracht worden, nachdem sie zuvor mit erwachsenen Männern am Handy kommuniziert hätte, rechtfertigte der Angeklagte die „Watschn“.
Unmittelbare Tatzeugen gab es jedoch nicht. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. Der 42-jährige Vater wurde von einem Schöffensenat im Zweifel freigesprochen.