Privatstraßen: Paradiese für Fahrerflucht?

Im Pinzgau kämpft eine durch Fahrerflucht geschädigte Autofahrerin um ihre Rechte und um Geld. Bei einem Verkehrsunfall im Krimmler Achental wurde ihr Wagen von einem Taxifahrer schwer beschädigt. Weil es auf einer Privatstraße geschah, sieht sich die Polizei nicht zuständig.

Das Krimmler Achental im Nationalpark Hohe Tauern

ORF

Krimmler Achental

Der Unfall geschah auf der Privatstraße in das Krimmler Achental, die für die Versorgung von Almen und Schutzhütten sowie zur Vermarktung des Nationalparks Hohe Tauern dient.

Dort rammte ein Taxibus das Auto der Pinzgauerin. Beide Fahrzeuge durften hier in der Außenzone des Nationalparks Hohe Tauern fahren, die Weggenossenschaft hatte es erlaubt. Der Taxilenker fuhr einfach weiter. Die Salzburgerin machte noch Fotos, ging zur Polizei und wollte den Fahrerflüchtigen anzeigen.

Keine öffentliche Straße: Fahrerflucht nicht verfolgt

In der zuständigen Polizeistation Neukirchen am Großvenediger erklärten ihr die Beamten, für Unfälle auf Privatstraßen seien sie nicht zuständig. Das bestätigte der Polizeijurist Rudolf Feichtinger: „Ich kann hier auch nicht bei Fahrerflucht einschreiten, weil es keine Straße mit öffentlichem Verkehr ist. Hier muss der Geschädigte schauen, den Schaden zivilrechtlich einzuklagen.“ Wenn Menschen verletzt würden, müsse die Polizei auch auf Privatstraßen einschreiten - nicht jedoch bei Blechschäden, ergänzt Feichtinger.

Grundsätzlich muss man zwar auch bei Unfällen, bei denen die Polizei einschreitet, zivilrechtlich Schadenersatz einfordern. Das ist aber erheblich einfacher, wenn Polizisten den Fall aufnahmen und ein Delikt wie zum Beispiel eine Fahrerflucht feststellten.

Konkreter Fall geregelt - Klagen kommen aber vor

Im konkreten Fall verzichtete die Salzburgerin zuerst auf einen Anwalt. Sie forderte das Taxiunternehmen auf, den Schaden zu bezahlen. Dieses habe abgelehnt, erzählte sie. Erst nachdem sich der Obmann der Weggenossenschaft eingeschaltet hatte, lenkte das Unternehmen ein. Der ORF erreichte dort trotz mehrfacher Anfrage bisher für eine Stellungnahme niemanden.

In diesem Fall haben sich beide Parteien mittlerweile geeinigt. Zu solchen Unfällen auf privaten Straßen komme es aber immer wieder, erzählt der Obmann der Weggenossenschaft. Manchmal bleibe den Geschädigten nichts anderes übrig, als ihr Recht einzuklagen oder auf den Kosten sitzenzubleiben - ein mühsamer und oft teurer Weg.