Mehr Bürger-Mitbestimmung für Salzburg jetzt „durch“

Die Stadt Salzburg bekommt ihr längst beschlossenes Demokratie-Paket für mehr Bürger-Mitbestimmung jetzt doch. Das Land hatte sich ja aus „juristischen Gründen“ quergelegt. Nach monatelangen Verhandlungen gelang doch eine Einigung.

Das Ergebnis der Verhandlungen soll den Stadt-Salzburgern mehr direkte Mitbestimmungsmöglichkeiten bringen - allerdings nur in ganz bestimmten Fällen. Die Voraussetzungen sind nämlich relativ eng gefasst, damit der Bürger überhaupt abstimmen darf.

Die Stadt Salzburg muss zum Beispiel berechtigt sein, eine Angelegenheit alleine zu entscheiden, außerdem muss der Gemeinderat dafür auch zuständig sein. Zwei Bedingungen, die etwa bei der umstrittenen Erweiterung der Mönchsberggarage schon nicht mehr zutreffen.

Keine Abstimmung über Verwaltungsbescheide

Bestimmte Behördenakte bleiben von der Volksabstimmung auch ausgeschlossen: Tritt die Stadt in ihrer Rolle als Verwaltungsbehörde auf, erlässt sie also zum Beispiel Bescheide oder Verordnungen, hat der Bürger ebenfalls nichts mitzureden.

Gemeinderat kann bei Großprojekten Veto einlegen

Einer der wesentlichen Streitpunkte war die Frage, wer die Letzt-Entscheidung trifft: der Bürger oder der Gemeinderat. Das Stadtparlament ist ja auch gewählt - meist mit einer wesentlich größeren Wahlbeteiligung, als sie bei Bürgerabstimmungen üblich sind. Dieser Punkt wurde in den Verhandlungen zwischen Stadt und Land jetzt ebenfalls geklärt: Der Gemeinderat bekommen ein Veto-Recht, vor allem bei möglichen Großprojekten.

Wollen die Bürger ein Vorhaben durchsetzen, das mehr als 15 Millionen Euro kosten soll, dann behielt sich der Gemeinderat ein Vetorecht vor. Allerdings braucht es im Gemeinderat mindestens eine Drei-Viertel-Mehrheit, um die Bürger überstimmen zu können.

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