Bedingte Haft für Betrug mit Wettschein

Zu neun bzw. sechs Monaten bedingter Haft sind am Montag beim Salzburger Landesgericht zwei Männer im Alter von 47 bzw. 33 Jahren verurteilt worden. Sie hatten in einem Salzburger Wettlokal einen Wettschein verfälscht und so 1.700 Euro kassiert.

Wegen schweren Betruges wurden die beiden - es handelt sich bei ihnen um einen Österreicher und einen Türken - zu den bedingten Haftstrafen unter einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Die Angeklagten zeigten sich geständig. Sie akzeptierten auch die von Strafrichterin Madeleine Vilsecker verhängten Urteile.

Diese sind allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Beschuldigten ohne Verteidiger zur Verhandlung am Landesgericht Salzburg gekommen waren. Sie müssen nun die 1.700 Euro den Geschädigten zurückzahlen. Es handelte sich deshalb nicht um einen einfachen, sondern um einen schweren Betrug, weil das Auszahlungsticket und damit eine Urkunde verfälscht worden war.