Fahrtenbuch: Anzeige gegen Bezirkshauptfrau

Gegen die Pinzgauer Bezirkshauptfrau Rosmarie Drexler wurde jetzt Disziplinaranzeige erstattet. Sie soll bei den Aufzeichnungen im Fahrtenbuch ihres Dienstwagens falsche Angaben gemacht haben. Kritik der FPÖ brachte den Fall ins Rollen.

Die Bezirkshauptfrau des Bezirks Zell am See war im vergangenen Jahr mit ihrem Dienstauto weitaus mehr Kilometer gefahren als ihre Kollegen in den anderen Bezirken - und zwar knapp 42.000 Kilometer. Die anderen Bezirkshauptleute brachten es auf die Hälfte oder weniger. Das zeigte die Antwort auf eine Landtagsanfrage von FPÖ-Klubobmann Karl Schnell - mehr dazu in Kritik an Fahrtkosten der Pinzgauer Bezirkshauptfrau (salzburg.ORF.at; 26.6.2014).

Unterschiedliche Begründungen für viele Kilometer

In einem Brief an Schnell führte Drexler folgende Begründung für die vielen Kilometer an: Ihr Dienstfahrzeug stehe auch anderen Mitarbeitern zur Verfügung, sie führe keine privaten Fahrten durch. Außerdem seien die Aufzeichnung falsch - sie sei nur 34.000, nicht 42.000 Kilometer gefahren.

Rosmarie Drexler, Pinzgauer Bezirkshauptfrau

ORF

Unterschiedliche Begründungen für die vielen gefahrenen Kilometer ihres Dienstwagens brachten Rosmarie Drexler eine Disziplinaranzeige ein

Gegenüber Personallandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) machte Drexler jedoch andere Angaben: Sie nutze den Dienstwagen ausschließlich allein. Das sei auch aus den Fahrtenbüchern ableitbar, argumentierte sie gegenüber dem Politiker. So bezweifelt Schwaiger die Angaben Drexlers, dass sie den Dienstwagen nur dienstlich nutze. Der Personallandesrat informierte Landesamtsdirektor Heinrich Christian Marckhgott, der dienstrechtlich für die Pinzgauer Bezirkshauptfrau zuständig ist. Marckhgott brachte dann die Disziplinaranzeige ein.

Bezirkshauptfrau verteidigt sich

Bezirkshauptfrau Drexler sagte dem ORF, sie wissen zwar von der Anzeige, kenne deren Inhalt aber noch nicht. Und: Eine Anzeige bedeute nicht, dass auch ein Disziplinarverfahren folge. Außerdem könne sie jeden gefahrenen Kilometer nachweisen. Sie habe das Dienstauto ausschließlich für dienstliche Fahrten genutzt.

Link: