Gutachten: 380-kV-Leitung notwendig

Die geplante 380-kV-Leitung von Elixhausen (Flachgau) nach Kaprun (Pinzgau) sei notwendig, um die stärkeren Einspeisung von Windkraft- und Photovoltaik-Strom zu bewältigen. Das sagt ein Gutachten des Umweltbundesamtes im Auftrag des Landes Salzburg.

Die Landesregierung hatte die Expertise in Auftrag gegeben, um die Notwendigkeit des seit Jahren umstrittenen Projekts zu bewerten. Am Donnerstag wurden die Ergebnisse präsentiert. Das 80-seitige Papier kommt zum Schluss, dass die Hochspannungsleitung in erster Linie aus klimapolitischen Notwendigkeiten wichtig ist. Die zukünftige Energieversorgung, welche maßgeblich auf der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen basiere, stelle hohe Anforderungen an die Übertragungsnetze. Besonders der Einsatz von Windkraft und Photovoltaik sei starken Schwankungen ausgesetzt, die kaum steuerbar und schwer prognostizierbar seien. Das erfordere den Transport und die Speicherung von Strom - teilweise durch ganz Kontinentaleuropa.

„Unterschiedliche Studien zeigen die Notwendigkeit eines ausgebauten Übertragungsnetz auf 380-kV-Ebene auf“, resümiert das Gutachten, „die Salzburgleitung stellt dabei einen wesentlichen Teil des zukünftig geplanten Ringschlusses auf der 380-kV-Ebene dar.“ Eine Nicht-Umsetzung des Projekts würde nicht nur den Ausbau von Strom aus erneuerbaren Energien in Österreich erschweren, sondern auch zu energierechtlichen und energiepolitischen Folgen führen.

Rössler stellt Forderung nach Erdkabel

Umweltreferentin und LHStv. Astrid Rössler (Grüne) sah im Gutachten auch Argumente für die Befürworter einer teilweisen Verkabelung der 380-kV-Leitung: „Was man herauslesen kann ist, welche Zwänge auf das Netz wirken. Ich möchte den Ball ein wenig an die Energiekonzerne zurückspielen. Dafür, dass sie mit dem Elektrizitätsbinnenmarkt eine Situation bei der Stromerzeugung geschaffen haben, die überhaupt nicht auf den Verbrauch ausgerichtet ist, sondern auf die Erzeugung, kann es nicht sein, dass Salzburg den Preis in Form einer Freileitung zu zahlen hat.“

Wenn die Leitung gar nicht so zur Abdeckung des Bedarfs, sondern zur Abdeckung der Erzeugungsstruktur geplant sei, dann könne man verlangen, dass die Leitung nach neuester Technologie errichtet wird, so Rössler: „Wir brauchen eine möglichst verträgliche Ausführung mit einer Verkabelung oder Teilverkabelung.“ Die Landesregierung wird das Gutachten in einem nächsten Schritt in des laufende UVP-Verfahren zur Stromleitung einfließen lassen. Es wird der Verfahrensleiterin übermittelt.

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