Kartellverfahren: Spar-Chef einvernommen

Im Verfahren gegen den Lebensmittelkonzern Spar hat Spar-Vorstandsvorsitzender Gerhard Drexel am Montag betont, dass der Konzern nie über Regalpreise verhandelt habe. „Über Verkaufspreise reden oder Verkaufspreise absprechen, das sind zwei Paar Schuhe.“

Zu Prozessstart Ende Mai wurde bereits der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, am Kartellgericht Wien befragt. Am Montag war Drexel an der Reihe. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wirft Spar vor, Endverkaufspreise für Produkte wie Milch durch Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt zu haben.

In seiner Einvernahme gab Drexel den Robin Hood der Konsumenten: „Wir sind der oberste Konsumentenschützer, damit die Preise nicht ungerechtfertigt steigen“, sagte der Spar-Chef aus. Nur weil man mit Lieferanten über Preise spreche, handle es sich noch lange um keine Absprache, betonte Drexel erneut. Er beklagte, von Medien diesbezüglich falsch zitiert und verstanden worden zu sein.

Drexel fühlt sich falsch zitiert

Drexel fühlt sich in einem von der BWB als Beweismittel vorgelegten „Presse“-Zeitungsartikel zu einer Pressekonferenz Mitte November 2013 falsch zitiert. Er habe ein Statement zu den Preisabsprache-Vorwürfen der Bundeswettbewerbsbehörde abgelesen. „Es kommt auf jedes Wort an.“ Drexel legte Richterin Anneliese Kodek das verlesene Statement vor.

Kodek wollte von Drexel wissen, was für ihn der Unterschied zwischen dem Sprechen und der Absprache von Verkaufspreisen sei. „Wir verhandeln definitiv über Einstandspreise, das muss ja erlaubt sein“, betonte der Spar-Chef. Wenn die Marktpreise nach unten gehen würden, dann gebe es Verhandlungen über geringere Einstandspreise. „Sobald wir sagen, wir sprechen mit Lieferanten über Verkaufspreise, machen Medien daraus eine Absprache“, kritisierte Drexel eine verkürzte Darstellung.

Drexel gab Einblick in die Preispolitik von Spar

Wenn man sehe, dass ein Mitbewerber die Verkaufspreise bei einem Produkt reduziere, dann mache man mit dem Lieferanten einen Termin aus, um auch einen niedrigeren Einstandspreis zu erhalten und dann den Verkaufspreis zu senken, erklärte Drexel das Händler-Tagesgeschäft. „Wenn wir nur die Verkaufspreise senken, ohne eine Senkung der Einstandspreise, wären wir ja in einem Jahr pleite“.

Ob nach solchen Preis-Gesprächen mit Lieferanten auf Druck von Spar stattdessen die Endverkaufspreise bei den Mitbewerbern erhöht würden, konfrontierten die BWB-Vertreter Drexel mit entsprechenden E-Mails. „Das kann ich nicht wissen“, entgegnete der Spar-Chef.

Bundeskartellanwalt Alfred Mair wollte von Drexel wissen, wie Aktionspreise zustande kommen und vom wem die Initiative dazu ausgeht. Einmal wolle der Hersteller mehr absetzen und biete einen Einstandsaktionspreis an, ein anderes Mal wolle der Händler in einer Warengruppe seinen Marktanteil erhöhen und initiiere einen Rabatt, erklärte der Spar-Vorstand.

Wein-Aktionen vervielfachen Umsatz

Man müsse mit den Produzenten über den Aktionszeitraum und die Menge sprechen, um „nicht ein Lockvogelangebot zu liefern“. Als Beispiel führte Drexel eine Wein-Aktion an: Werde bei einem Wein der „normale“ Verkaufspreis von 3,99 auf 2,99 Euro gesenkt, steige die Absatzmenge um das Sechsfache. Bei einer Halbierung des Regalpreises auf 1,99 Euro werde die 46-fache Menge verkauft.

Für Verwunderung beim Kartellanwalt sorgte, dass Warengruppen-Rabatte am Wochenende (-25-Prozent-Aktionen auf beispielsweise Bier oder Molkereiprodukte) bei den großen Händlern selten die selben Produktgruppen betreffen. „Das ist reiner Zufall“, sagte Drexel.

Drexel: „Spannungen zwischen Spar und Herstellern“

Ebenfalls falsch zitiert fühlte sich der Spar-Chef bei einer Handelstagung im Frühjahr 2011. Laut einem Branchenmagazin soll Drexel den Markenartikelherstellern ausgerichtet haben, „sich um die Letztverbraucherpreise mehr zu kümmern“. Das Zitat bezeichnete Drexel als Gerücht und dies sei möglicherweise auf Spannungen zwischen Spar und den Markenartikelherstellern zurückzuführen. Bei jedem Branchenevent sage er, die Preispositionierung der Markenartikler sei in der Regel zu hoch im Vergleich zu den Eigenmarken. Wenn die Markenartikelproduzenten ihre Preise senken würden, dann könne Spar die Verkaufspreise senken. „In der Regel gibt es für jeden Markenartikel eine unverbindliche Preisempfehlung.“

Verhandelt wurde am ersten Prozesstag nur der Bußgeldantrag zu Molkereiprodukten, da die BWB beim zweiten Bußgeldantrag zu weiteren 16 Produktgruppen noch keine Beweismittel vorgelegt hatte.

Erstes Unternehmen, das Verfahren ausficht

Spar ist das erste Unternehmen in der Lebensmittelbranche, das ein Verfahren um Preisabsprachen vor Gericht ausficht. Bisher ließen sich Händler wie REWE (u. a. Billa) und Hersteller wie Berglandmilch auf Bußgeldzahlungen ein.

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