Pflicht-Spielplätze in Siedlungen „zu klein“

Kritik am Entwurf zum neuen Bautechnikgesetz des Landes Salzburg kommt von der Kinder- und Jugendanwaltschaft: Die vorgeschriebene Mindestgröße für Spielplätze in Wohnsiedlungen sei mit 45 Quadratmetern viel zu klein.

Im Entwurf zum neuen Bautechnikgesetz des Landes gebe es Schlupflöcher, um keine Spielplätze bei neuen Wohnanlagen bauen zu müssen, kritisiert Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt: „Im Entwurf sind Ausnahmebestimmungen vorgesehen, die nicht näher zu begründen sind. Auch das ist ein Kritikpunkt.“

„In der Steiermark 150 Quadratmeter Mindestgröße“

Auch die Größe der vorgeschriebenen Kinderspielplätze sei zu gering: „Es steht da von Mindestgrößen von 45 Quadratmetern - und beispielsweise in der Steiermark ist die Mindestgröße 150 Quadratmeter. In einer Siedlung ist ein Spielplatz mit 45 Quadratmetern wirklich sehr klein bemessen. Ich denke, da gibt’s zwar mehrere Gesetzesbereiche - aber jetzt ist es Gebot der Stunde, das auch im Bautechnikgesetz zu verankern.“

Wo es konkret Probleme mit Kinderlärm gebe, helfen direkte Vereinbarungen mit Kindern und Jugendlichen mehr als Verbote, sagt Holz-Dahrenstaedt. Da seien positive Erfahrungen aus ihrer Vermittlungsarbeit zwischen den Generationen.

Link: